KS - Spruch auf Verordnung

Hallo, ich habe die Woche einen geplanten KS und nun habe ich auf die Verordnung folgenden Spruch gelesen:

"Die Kostenverpflichtungserklärung gegenüber dem Krankenhaus bleibt der Krankenkasse vorbehalten, deshlab bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des Krankenhauses der zuständigen Krankenkasse vorlegen.

Geschieht das nicht, so kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt werden; es sei denn, es liegt ein Notfall vor, und ein Leistungsanspruch besteht."

NUn ist es so, das der KS nicht notwendig ist, er ist von uns auf Grund meiner Vorgeschichte, gewünscht.
Ich hatte letztes Jahr Fehlgeburt in der 18SSW und die Geburt meiner Tochter war alles andere als schön. Der Arzt in der Klink hat mich nach den Gründen für mein Vorhaben gefragt... Hat aber nicht gesagt, das ich es selber zahlen muss....

Was soll ich am besten machen? Bei der Kasse möchte ich auch keine "schlafenden Hunde wecken"...

DANKE und LG

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Hallo,

silas2011 & lilu79 sind die gleiche Userin ?

Wie dem auch sei, ich würde mir genau überlegen ob ich einen Kaiserschnitt machen lasse.
Du hättest dieses Mal ein Kind,was "mitarbeitet" und diese Entbindung kann absolut anders laufen und ggf. auch alte Wunden "schliessen".
Das wäre meine Überlegung.

Ansonsten solltest Du bei Deiner Krankenkasse anfragen wie es nun aussieht.

Gruß

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Hat er denn keine Indikation auf die Verordnung geschrieben? Normalerweise sollte vorheriges Trauma doch ausreichen.

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Er hat Diagnose 082.0 draufgeschrieben

Ich habe schon mal gegooglet und nichts gefunden, was mir weiterhilft :-(

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Habe gerade herausgefunden, das es O82.0 heißt :-)

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Sprich doch montag einfach mal mit deinem FA , der wird es dir bestimmt erklären können :)

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Danke für deine Antwort :-)

Mein FA und der Arzt in der Klink sind nicht die selben :-(

ich werde mit dem Arzt in der Klink Montag mal telefonieren und dann mit der KK. Dann bin ich auf der sicheren Seite.... :-)

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hi,

dieser satz wurde doch aber nicht von jemandem mit hand raufgeschrieben!? dieser satz ist doch schon vorgedruckt, von der druckerei. also quasi bestandteil der einweisung, verstehe ich das richtig?

das bedeutet nur, wenn du eine (egal welche) geplante OP vor dir hast, mußt du die einweisung der krankenkasse vorlegen, die stempelt den schein ab (das ist quasi die genehmigung) und du reichst diesen schein deinem krankenhaus weiter.

das ist der standardweg. wird bei allen op´s so gehandhabt.

dein 2. satz bedeutet, das du den weg zur krankenhasse NICHT gehen brauchst, wenn da NOTFALL angekreuzt wäre und du sofort (oder 1 tag später) in die klinik müsstest.

du MUSST zur kk und den schein abstempeln lassen!!! war ich auch, geht ratzfatz. bei der kk wird dir keiner komisch kommen und du mußt auch keinem rechenschaft schulden.

lg
yamie mit baby 4 wochen

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dies ist KEINE signatur!