Hallo liebe Mädels,
aufgrund medizinischer Gründe werde ich wohl einen geplanten Kaiserschnitt machen...
ich weiß das ist jetzt vielleicht schon etwas früh aber mich würde interessieren wann bei einem geplanten Kaiserschnitt die Mutterschutzfrist beginnt? Kennt sich da wer aus?
Mir wurde schon von ein paar Bekannten gesagt dass die Klinik wo ich hingehen möchte immer Mittwochs - 2 Wochen vorm ET - Kaiserschnitttermine vergibt.
Muss ich das meinem Arbeitgeber gleich sagen wenn ich ihm von der SS berichte bzw. darauf hinweisen dass sich der ET nochmal ändert oder macht man das dann wenn man weiß wann der neue ET ist?
Vielen Dank für eure Hilfe
VLG Zazazu mit Pingu 10+1
Mutterschutz ?!
Oh interessante Frage, da hänge ich mich mal mit ran. Hab ja auch nen geplanten ks. Wann hast dein Termin zum Gespräch ? Lg
bin aktuell ja noch sehr früh, hab mich daher noch gar nicht mit der Klinikauswahl beschäftigt bzw mit einem Arzt über KS gesprochen. Ich wollte erst einmal die kritische Phase abwarten bevor ich mich näher dazu informiere.
du hattest wohl schon einen Termin?
Ah ok. Ja für die 11. ssw ist ja noch recht zeitig alles. Ich hab am 22.7. den Termin zum Gespräch im Kh. Hoffe die beiden bleiben auch brav bis dahin drin 🥰
Hi zazazu & hope,
Ich bin in der gleichen Situation und heute bei 10+0.
Bei mir wird es wohl auch auf etwa 38+0 hinauslaufen und mein FA & Hebamme sagen, dass für den Mutterschutz dennoch der ET gilt. Wir "verlieren" dadurch dann die 2 Wochen.
Was das Weiterzahlen des AG und Beginn des Elterngeldes betrifft, muss ich mich nochmal erkundigen. Glaube aber gelesen zu haben, dass hier die 2 Wochen dran gehängt werden. Bei meiner 1. Tochter haben wir in UK gelebt, daher ist das auch neu für mich.
LG,
insel-mummy
Oh vielen Dank für die Info, ist ja interessant zu wissen ( ganz nach dem Prinzip haben oder nicht haben ) hatte auch mal aufgeschnappt das keine Nachteile entstehen wenn vor dem et entbunden oder wie bei uns geplant der ks gemacht wird. Wäre toll wenn du nochmal nen Update gibst wenn du die Info hast 😘
Hallo,
für den Mutterschutz die Zeit drangehängt, die du vor der Geburt nicht nehmen konntest, § 3 Abs. 2 Satz 2 Mutterschutzgesetz, du kriegst also (mindestens) die 6 + 8 Wochen.
Leider verlängert sich das Elterngeld nicht, da geht es streng nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Und in der Zeit nach der Geburt, in der du Mutterschaftsgeld bekommst (oder Beamtenbezüge, je nachdem) bekommst du kein Elterngeld. Da geht dir die Zeit tatsächlich "verloren".
Soweit ich weiß, gilt trotzdem der errechnete Termin für den Beginn des Mutterschutz. Die Zeit, die beim vorgeburtlichen Mutterschutz verloren gehen, werden an den nachgeburtlichen "drangehängt".
Ich such gleich mal den entsprechenden Link raus...
"Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung beschäftigt werden. Nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen beziehungsweise zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten."
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762
Vielen lieben Dank 😘
Genau so habe ich das auch überall gelesen. Deswegen mache ich mir da keine Sorgen, dass die Zeit verloren geht
Was für mich aber interessant wäre ist, wie ist es, wenn man das Baby z.B. 1 Woche nach dem ET bekommt? Werden da 6 Wochen trotzdem noch dran gehängt oder wird diese 1 Woche da abgezogen?
Huhu,
Zum Beginn des Mutterschutzes wurde ja bereits geantwortet, da hab ich nix hinzuzufügen. Es gibt aber Besonderheiten wenn man Elterngeld Plus beantragen möchten. In den Lebensmonaten des Kindes in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird muss man Basiselterngeld beantragen. Wenn euer Krümel früher entbunden wird erhält man ja 8 Wochen + x Tage mutterschaftsgeld was durchaus 3 Lebensmonate des Kindes sein können. Dadurch gehen dann 2 Elterngeld Plus Monate verloren weil man drei Lebensmonate Basis-Elterngeld beantragen muss.
Beispiel:
ET 02.03.
Mutterschutz 27.04.
Tatsächlicher ET 24.02.
Lebensmonat 1 + 2 endet am 23.04.
Demnach fallen 4 Tage des Mutterschutzes in den 3. Lebensmonat und dafür muss Basiselterngeld beantragt werden.
Ich hoffe das ist verständlich
VG eli mit Milly im Arm (4 Wochen alt)
ganz schön kompliziert. Uff...
Vielen Dank für deine Erklärung, ich habs soweit verstanden, allerdings weiß ich noch gar nicht welches Elterngeld für uns Sinn macht.
Ich hoffe ich finde jemanden im Bekanntenkreis oder vlt eine Hilfestelle die uns dabei unterstützen kann das herauszufinden.
Dir und Milly wünsche ich alles gute
Welche KK hast du?
Ich habe bei DAK rausgelesen, dass sie Familienberatung machen, auch was Mutterschutz und Elterngeld angeht. Ich denke ich werde mit meinem Mann mich da mal melden.
Hallo,
die zwei Wochen Mutterschutz hängen sich hintenan, du bekommst dann also statt 8 Wochen nach der Geburt 10 Wochen lang "volles Gehalt/Mutterschaftsgeld" im Mutterschutz. Die Elternzeit mit Elterngeld ist aber, egal wann die Geburt ist, immer mit dem ersten (bzw. zweiten) Geburtstag rum. Wir haben ein Frühchen und ich habe daher effektiv nur 8 oder 9 Monate Elterngeld bekommen.
LG
ah okay, ich dachte immer man bekommt für 12 Monate Elterngeld und wenn ich die Zeit auch als Elternzeit nehme würde mir ja nichts verloren gehen.
Das mit dem Geburtstag vom Kind wusste ich zb nicht, find ich etwas doof, aber wenn der Staat das so beschließt hat man keinen Einfluss darauf.
Vielen Dank für deine Erklärung