Elterngeld - Mutterschaftsgeld ausgeklammert.

Hallo ihr Lieben :-)

Ich war heute bei Profamilia und habe über unseren Elterngeld Antrag den wir bereits ausgefüllt haben , bis auf Geburtsdatum drüber schauen lassen.

Nun ist es so , dass ich von November 19 bis Mitte März 20 im Mutterschutz war, aufgrund der Stillen Geburt unseres Sohnes.

Geburtstermin von unserem Regenbogenbaby ist 02.01.2021.

Jetzt sagten die mir, dass Mutterschaftsgeld von unseren vorherigen Sohn wird ausgeklammert.

Was bedeutet das konkret? 8-)

Die ersten 8 Wochen bekomme ich Mutterschaftsgeld und würde dann von 3 Lebensmonat bis 12 Lebensmonat in elternzeit gehen. Bedeutet das das wir gehaltsverlust haben? Weniger Elterngeld bekommen, anstatt der 65%?

Ich müsste nach Abrechnung der 65% irgendetwas mit 900 Euro ca bekommen. Kann ich damit dann rechnen diese von Lebensmonat 3 bis Lebensmonat 12 zu bekommen?

Ich steig da einfach nicht durch :-(


Hoffe bin trotzdem hier richtig .


Viele liebe Grüße und alles Gute euch allen ♡ eine glückliche langweiliges restschwangerschaft. ♡


Landmaedel93 mit Alessio im Herzen ♡ und Regenbogenbaby 28+3 im Bauch ♡.

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Hallo 🤗,
Also es fließen normalerweise die 12 Monate vor der Geburt in die Berechnung mit ein. Wenn man in diesem Zeitraum aber in Mutterschutz oder Elternzeit war, werden diese Monate eben ausgeklammert, damit du keinen Nachteil hast. Wenn bei dir jetzt diese 5 Monate von November bis März ausgeklammert werden, fließen dafür noch der 13.-17. Monat vor der Geburt eures Regenbogenbabys ein.
LG Maja

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vielen lieben Dank für die Rückmeldung :-) das freut uns zu lesen :-) wir haben schon gedacht das wir durch die ausklammerung 4 Monate kein Einkommen von mir haben werden.

Eine schöne baldige Geburt :-) und eine tolle kennlernzeit.

Landmaedel93 mit Alessio im Herzen ♡ und Regenbogenbabyboy im Bauch 28+3 ♡

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Vielen Dank!
Dir auch weiterhin alles Gute! 🍀

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Huhu, wie Maja schon schrieb, rechnen die "zu deinem Vorteil". Erst bekommst du 6+8 Wochen Mutterschaftsgeld, was ja ähnlich hoch ist wie dein Normales Gehalt und dann ab dem 3. Lebensmonat die 65 %Elterngeld, welches auf Basis des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate errechnet wird. In deinem Fall werden die 2 Monate in denen du ihn Mutterschutz warst, rausgenommen aus der Errechnung des Durchschnitts (das ist auch gut so).

Liebe Grüße Ochmenno 💙 26+4

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auch vielen lieben Dank dir für die Antwort. Das sind tolle und erfreudige Neuigkeiten!:-)

Dir wünsche ich auch alles Gute und schöne restschwangerschaft :-)


Landmaedel93 mit Alessio im Herzen ♡ und Regenbogenbabyboy im Bauch 28+3 ♡.