Schwanger BV

Vor drei Monaten hatte ich eine Totgeburt in der 37 ssw Davor war ich in einem Beschäftigungsverbot, nachdem ich zehn Wochen wegen eines Arbeitsunfalls krankgeschrieben war November 23 An dem Tag, als ich von meiner Schwangerschaft erfuhr, bekam ich eine Kündigung Dezember 23 die ich aufgrund des Kündigungsschutzes zurückweisen konnte. Meine Chefin bot mir daraufhin ein Beschäftigungsverbot an, wahrscheinlich weil sie nicht wollte, dass ich dort arbeite.

Die Geburt war vier Wochen vor dem errechneten Termin, und ich war bis jetzt im Mutterschutz. Jetzt habe ich erneut positiv getestet und von meiner Ärztin ein Beschäftigungsverbot sowie eine Bescheinigung über die Schwangerschaft erhalten. Ich habe meiner Chefin per E-Mail und Brief Bescheid gegeben, aber sie hat sich nicht gemeldet, obwohl sie arbeitet und ihre E-Mails prüft.

Da ich nach der Totgeburt keine Elternzeit habe und während des Mutterschutzes erneut schwanger geworden bin, bin ich unsicher, ob die gleichen Regelungen bezüglich Kündigungsschutz gelten. Ich mache mir Sorgen, dass sie Probleme mit meiner Bezahlung machen könnte, und möchte den Stress vermeiden.

Nach unserem Telefonat über die Kündigung könnte sie genervt sein. Soll ich mich nochmal bei ihr melden, oder wäre es besser, abzuwarten? Ich fühle mich seit Wochen überfordert und möchte mir diesen Stress sparen.

Ich mache mir Sorgen, dass sie etwas unternehmen könnte, aber sie hat ja eigentlich keinen Nachteil.

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Hey also erst mal mein Beileid😔😔😔

Du bist jetzt im Mutterschutz wieder schwanger und hast ein BV.
Deine Chefin kann dir gar nichts!!!
Die muss damit leben und ich denke die kommt so wie es klingt damit gut zurecht...
Du machst ihr keine Kosten und sie muss dich nicht sehen...
Also mach dir keinen Kopf 🤗🤗

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Guten Morgen Glückwunsch zur erneuten SS. Hattest du anwaltliche Hilfe in dem Kündigungschutzverfahren? Wenn ja lass dich anwaltlich Vertreten wie ich herausgelesen habe möchtest du sowieso nicht mehr bei ihr arbeiten. Dann lass es einen Anwalt füt Arbeitsrecht regeln. Viel Erfolg

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Da hast du ja einiges durchgemacht, fühl dich gedrückt!

Ich kann zum eigentlichen Sachverhalt mangels Fachwissen nichts beitragen, aber solltest du in Deutschland sein und gesetzlich krankenversichert sein, dann wäre es erstmal egal, ob sich eure Wege nach der Geburt trennen. Du bleibst beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, solange du Elterngeld erhälst. Es macht dann Sinn, es durch Elterngeld plus so lange zu strecken wie möglich. Im Anschluss hast du dann noch Anspruch auf ALG1, sofern das Kind dann sicher betreut und du prinzipiell arbeitsfähig bist. Das aber alles nur in der Theorie, es wäre taktisch klüger so lange im Arbeitsverhältnis zu bleiben wie möglich. Nicht um dort wieder zu arbeiten, sondern um dich in die vorteilhafteste Position zu bringen.

Da du während des Beschäftigungsverbotes ja weiterhin dein normales Gehalt bekommst, wäre es taktisch unklug vorher zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Und da du auch während der Elternzeit nicht gekündigt werden kannst, solltest du dich da auch besser auf nichts einlassen. Faktisch bist du nicht zu kündigen bis dein Baby seinen 3. Geburtstag feiert (wenn du 3 Jahre Elternzeit nimmst) - also in fast 4 Jahren. Im Idealfall hast du innerhalb dieser Zeit einen Betreuungsplatz und unterschreibst dann einen neuen Arbeitsvertrag und kündigst dann deine alte stelle um nahtlos woanders weiterzumachen.

Aber ich verstehe gut, dass du dich da distanzieren musst. Vielleicht hilft es dir aber innerlich zu kündigen und für dich selber klar zu entscheiden, dass sich eure Wege nicht wieder kreuzen werden - egal wann der Zeitpunkt kommen wird. Was bis dahin auf dem Papier steht und in wessen Mitarbeiterlisten du stehst, kann dir egal sein. Die meisten Kollegen (und auch ich) hatten während der Elternzeit keinen Kontakt zur Firma. Während des Beschäftigungsverbotes auch nur um irgendwann den Geburtstermin mitzuteilen und den Antrag auf Elternzeit einzureichen. Der muss ja auch nur zur Kenntnis genommen werden und darf nicht abgelehnt werden. Wichtig ist nur, sofort alle Zeiten in den Antrag zu schreiben, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen können auch abgelehnt werden.

Aber kein Arbeitgeber ist es wert, dass man sich durch ihn psychisch unter Druck setzen lassen sollte. Egal ob es um Kinder geht oder nicht. Deswegen wäre m.E. nach der erste sinnvolle Schritt, dir eine "Rutsch mir doch den Buckel runter"-Einstellung anzunehmen und dann entspannt weiterzusehen. Das Verhältnis ist jetzt so gestört, das lässt sich sowieso nicht reparieren. Dann kannst du dich auch entspannen und für dich das Optimum rausholen.

Bearbeitet von Plumi8