Hallo, ich befinde mich derzeit im zweiten Jahr meiner zweijährigen Elternzeit und würde diese gern auf drei Jahre verlängern. Ist das möglich? Wenn ja, wie ist das Vorgehen und müsste ich konkrete Gründe angeben?
Vielen Dank und viele Grüße
Elternzeit verlängern
Liebe*r Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:
Prinzipiell wird durch den Antrag auf Elternzeit der Zeitraum verbindlich festgelegt. Eine anschließende Verlängerung (oder auch vorzeitige Beendigung) der Elternzeit ist danach nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (siehe § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG).
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Eine Ausnahme greift für die hier vorliegende Fallgestaltung, dass die Elternzeit direkt im Anschluss um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre verlängert werden soll. Für diese Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht notwendig. Es handelt sich um ein zustimmungsfreies Verfahren, bei dem lediglich die formalen Anforderungen eingehalten werden müssen, d.h. der Arbeitgeber muss unter Einhaltung der Frist von sieben Wochen zum Ende der schon beantragten Elternzeit schriftlich informiert werden (siehe § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BEEG). Weitere Angaben sind nicht erforderlich.
Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.
Liebe Grüße,
Alexandra
Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir weiter!