Hallo,
ich bin in meinem unbefristeten Vollzeitjob bis Mitte nächstes Jahr in Elternzeit. Mit dem Einverständnis des AG arbeite ich derzeit auf 450€-Basis in einem anderen Unternehmen neben der Elternzeit. Jetzt bin ich erneut schwanger (ET April 2020).
Wenn ich meine Elternzeit wegen der Schwangerschaft früher beende, beziehe ich dann wieder Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitjob und gehe erneut in Elternzeit. Doch welche Auswirkungen hat die Schwangerschaft auf meinen Arbeitgeber des 450€-Jobs? Hat er finanzielle Nachteile?
Stimmt es, dass das Mutterschaftsgeld dem AG zurückerstattet wird aus einem Topf, aus dem auch das Geld während eines Beschäftigungsverbots kommt? Oder zahlt der AG das Mutterschaftsgeld aus eigener Tasche wie den Lohn?
Danke und viele Grüße,
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Elternzeit im Vollzeitjob, 450€-Job, schwanger - Auswirkungen auf AG des Minijobs?
Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:
Gemäß § 1 II Mutterschutzgesetz (MuSchG) genießen alle Frauen Mutterschutz, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Ob es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung handelt ist dabei nicht von Relevanz. Denn grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber an die gesetzlichen Vorgaben des MuSchG gebunden.
Demnach treffen auch den Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter geringfügig beschäftigt, die Pflichten des MuSchG wie z.B. die Pflicht zur Zahlung eines Mutterschutzlohns im Sinne des § 18 MuSchG oder die Zuschusspflicht des § 20 I 1 MuSchG.
Alle Aufwendungen die der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang hat, werden ihm zu 100% im Rahmen eines Umlageverfahrens durch die Krankenkasse erstattet (siehe § 1 II Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)).
Liebe Grüße,
Alexandra