Hallo. Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Diese endet 3 Tage bevor mein neuer Mutterschutz startet. In diesen 3 Tagen würde ich bei meinem Arbeitgeber Urlaub einreichen. Bekomme ich dann den Arbeitgeberzuschuss zum Mutersjaftageld von der Krankenkasse??
Vielen lieben Dank.
Mutterschaftsgeld??
Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:
Grundsätzlich erhältst du für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 € pro Tag von der Krankenkasse (vgl. § 19 I Mutterschutzgesetz (MuSchG)).
Die Schutzfrist umfasst dabei den Zeitraum der letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin sowie acht Wochen nach der Entbindung (vgl. § 3 I 1, II 1 MuSchG).
Nach § 20 I MuSchG zahlt bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeber für die Zeit der Schutzfristen den Mutterschaftsgeldzuschuss.
In den 3 Tagen bevor dein neuer Mutterschutz startet bekommst du hingegen kein Mutterschutzgeld bzw. keinen Zuschuss, sofern dieser Zeitraum außerhalb der Schutzfristen liegt.
Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.
Liebe Grüße,
Alexandra