Hallo, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis Mai 2020. Anfang Februar würde ich erneut entbinden. Nun frag ich mich ob ich die Elternzeit vor dem Mutterschutz beenden kann, sprich 6 Wochen vor der Geburt, oder ob das erst danach geht. Leider bin ich da noch nicht so ganz schlau drauß geworden.
Verzeitige Beendigung Elternzeit
Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind die Elternzeit der Mutter und der Mutterschutz nicht gleichzeitig möglich. Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes ist gesetz-lich vorgesehen in § 16 Abs. 3 BEEG. Die Elternzeit ist also vor der neuen Mutterschutzfrist zu beenden.
Beginnt im Zeitraum einer bereits laufenden Elternzeit eine neue Schwangerschaft, wird eine neue Mutterschutzfrist errechnet. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhältst du, wenn du die bis dato laufende Elternzeit offiziell beendest. Es ist also zwingend erforderlich, dass du deine Elternzeit durch schriftliche Mitteilung an deinen Arbeitgeber beendest bevor die neue Mutterschutzfrist beginnt.
Dein Anspruch auf die verbleibenden Wochen der ersten Elternzeit verfällt dadurch nicht. Nach dem Mutterschutz kann wieder Elternzeit genommen werden – entweder für das älte-re oder für das jüngere Kind. In beiden Fällen muss die Elternzeit unter Berücksichtigung der geltenden Fristen (7 oder 13 Wochen gem. § 16 Abs. 1 BEEG) vor dem Beginn der Elternzeit schriftlich verlangt werden.
Der Anspruch auf die Elternzeit des älteren Kindes ist also vielmehr unterbro-chen/aufgeschoben, nicht jedoch verfallen. Die infolge der vorzeitigen Beendigung der El-ternzeit verfügbare Restelternzeit kann auch noch für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes beantragt werden (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BEEG).
Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.
Liebe Grüße,
Alexandra