Elternzeit verlängern oder verkürzen

Hallo,

Ich bin aktuell schwanger und überlege wie lange ich Elternzeit nehmen möchte.

Tendiere zu einem Jahr oder evtl. 15 Monate.

Meine Schwester meinte ich solle 2 Jahre beantragen und evtl wieder früher in den Beruf einsteigen. Muss mich der Arbeitgeber auch früher nehmen oder kann er dies verweigern? Möchte danach nur noch in tz arbeiten, nicht mehr vollzeit.

Ich dachte an 15 monate, dann kann ich mich nach dem ersten jahr noch um die Eingewöhnung in Kita kümmern und dann in Teilzeit arbeiten. Könnte man das auch nachträglich noch verlängern?

Vielen Dank im Voraus.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Prinzipiell wird durch den Antrag auf Elternzeit der Zeitraum verbindlich festgelegt. Eine anschließende Verlängerung oder auch vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist danach nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (siehe § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG).

Zu beachten ist bei einer Verlängerung der Elternzeit die 7-Wochen-Frist gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BEEG, d.h. wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra