Ab wann bEginn EZ?

Hallo!

Beginnt meine Elternzeit ab geburt des kindes oder ab auslauf der MuSch Frist?

Baby kommt vorr. Oktober

Da ich 12 monate Elternzeit nehmen möchte, würde Ich wissen wollen , ob ich beim Antrag ausfüllen, Von Oktober19 bis Oktober20 oder von Dezember19 bis Dezember20?
Lg

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Liebe*r Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Durch den Antrag auf Elternzeit wird der Zeitraum grundsätzlich verbindlich festgelegt, d.h. wenn du Elternzeit beantragst, musst du gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll (vgl. § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG).

Für die Mutter beginnt die Elternzeit wegen der achtwöchigen Mutterschutzfrist nach der Entbindung (vgl. § 3 Abs. 2 MuSchG) erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist, da die Elternzeit der Mutter und der Mutterschutz nicht gleichzeitig möglich sind.

Allerdings regeln § 15 Abs. 2 S. 3 BEEG und § 16 Abs. 1 S. 4 BEEG, dass die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Entbindung auf den Zeitraum der Elternzeit angerechnet wird. Das bedeutet für die Berechnung der Elternzeit, dass der Zeitraum ab der Geburt des Kindes zu rechnen ist. In eurem Fall also ab Oktober 2019.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Danke!