Elternzeit, was ist korrekt?

Hallo,

Ich bin nun bei 37+0 und möchte gerne das Anschreiben zur Beantragung der Elternzeit für meinen Arbeitgeber vorbereiten. Mündlich ist soweit alles besprochen, aber das schriftliche muss ja auch sein.

Also, geplanter ET ist der 10.9., ich plane 2 Jahre Elternzeit. Der Antrag muss ja spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragt werden. Im Internet habe ich nun Musterschreiben gefunden mit dem Inhalt : „...die Elternzeit beginnt Nacht Ablauf der Mutterschutzfrist am...“ Somit würde mein Schreiben sein“ ...beantrage Elternzeit mit Beginn 5.11. nach Ablauf der Mutterschutzfrist für 2 Jahre“

Ist dies so korrekt?

Danke und beste Grüße,

Steffi

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Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Damit der Rechtsanspruch auf Elternzeit entstehen kann muss der*die elternzeitberechtigte Arbeitnehmer*in einen Antrag auf Elternzeit bei dem Arbeitgeber stellen und dabei Formalien einhalten. So muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Schriftlich bedeutet, dass die Elternzeit am besten auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift zu beantragen ist, d.h. ein Elternzeitverlangen per E-Mail oder Fax reichen nicht aus.

Zu beachten ist, dass wenn die Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist beantragt wird, dies zwingend dazu führt, dass gemäß § 15 II 3 BEEG die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Entbindung (§ 3 II MuSchG) auf den Zeitraum der Elternzeit angerechnet wird (LAG Hessen, Urteil v. 10.01.2012, Az. 12 Sa 290/11).

Das bedeutet, dass die zwei Jahre der Elternzeit ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu rechnen und dementsprechend auch zu beantragen sind.

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra