Hallo,
ich versuche schon länger schwanger zu werden und ich arbeite Vollzeit/40 std Woche in einer Tankstelle.
Ich bin während meiner kompletten Schicht alleine und habe somit auch keine Pause.
Tritt somit das BV sofort in Kraft oder dürfte ich eine gewisse Zeit weiter arbeiten?
LG
BV im Verkauf
Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:
Zunächst steht einer schwangeren oder stillenden Frau zusätzlich zu den nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgeschriebenen Pausen erforderlichenfalls kurze Unterbrechungszeiten zu. In den Unterbrechungszeiten ist ihr die Möglichkeit zu geben, sich zu setzen, hinzulegen und auszuruhen. Dies ist seitens deines Arbeitgebers sicherzustellen.
Ob du in jedem Fall ein Beschäftigungsverbot erhalten wirst, kann so pauschal nicht beantwortet werden. Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber, nachdem ihm eine Schwangerschaft mitgeteilt worden ist, dazu angehalten ist, erforderliche Maßnahmen, die sich nach einer Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) als notwendig erweisen, zu treffen um die bisherige Arbeitsstätte so zu gestalten, dass eine Gefährdung der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes ausgeschlossen ist (vgl. § 9 MuSchG).
§ 11 MuSchG regelt hier einen ausführlichen Katalog mit unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen.
§ 13 MuSchG stellt klar, dass aus dem Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung für schwangere oder stillende Frauen oder ihr Kind nicht stets automatisch ein Beschäftigungsverbot folgt. Die Norm enthält in Nr. 1-3 eine Aufzählung, welche in abgestufter Reihenfolge die in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen festlegt, die der Arbeitgeber einzuhalten hat.
Daneben sieht der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz für schwangere oder stillende Frauen u.a. ein Verbot der Nachtarbeit (vgl. § 5 MuSchG) und ein Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (vgl. § 6 MuSchG) vor.
Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.
Liebe Grüße,
Alexandra