Hallo. Ich habe ein spezielles Problem.
Ich bin in Elternzeit wieder Schwanger geworden. Mein Elternzeit endet am 03.11.19 und am 23.12.2019 beginnt mein Mutterschutz von der neuen Schwangerschaft. Zur Überbrückung dieser ca. 6-7 Wochen schlug mir mein Arbeitgeber vor, mein noch vorhandenes resturlaub zu nehmen. dieser würde sonst Ende des Jahres verfallen. allerdings habe ich absolute Bettruhe zu halten und muss vermutlich sogar in ein paar Wochen stationär aufgenommen werden. Zu Hause bekomme ich noch, aufgrund Bettruhe Verordnung, Haushaltshilfe von der Krankenkasse.
Was muss ich jetzt tun? Wenn ich mein Urlaub nicht nehme, weil ich ja krank bin, verfällt dieser tatsächlich?
Wenn ich Urlaub nehme, habe ich dann Anspruch auf Haushaltshilfe? Weil ich ja theoretisch gesund wäre?
Bin derzeit überfragt und auf dringende Beratung sehr dankbar.
Resturlaub Übertragung/Verfall
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...auch wenn kein Zeit mehr zum nehmen bleibt??
Das heißt, wie ist es, wenn sich der Mutterschutzfrist vorgezogen wird, durch vorzeitige Entbindung? Ich muss höchstwahrscheinlich 4 Wochen vorher entbinden. Dann hätte ich praktisch nur zwei Wochen Zeit zum Urlaub zu nehmen, für Urlaub von 6 Wochen.