Resturlaub vor Elternzeit verweigert

Guten Morgen,

ich arbeite in der Wohnungslosenhilfe als Sozialarbeiterin in einer großen sozialen Einrichtung (über 2000 Mitarbeiter). Mein direktes Team besteht nur aus 9 Personen plus Chefin, davon 6 SozialarbeiterInnen plus die Chefin.
Wie der Zufall es so will, sind eine Kollegin (Sozialarbeiterin) und ich fast gleichzeitig schwanger geworden. Sie geht Ende Dezember in Mutterschutz, mein Mutterschutz beginnt am 10. Februar 2020. Die Personalabteilung hat mir geschrieben, dass ich meinen Urlaub für 2020 noch vor dem Mutterschutz nehmen soll, das ist ihnen wohl lieber wegen der Rückstellungen in der Bilanz. Es sind noch 14 Tage für 2020.

Meine Chefin möchte ihn mir aber nicht genehmigen, weil ja von den 6 Sozialarbeitern nur noch 4 da sind, wenn ich gehe. Sie hat zwar noch nicht definitiv abgelehnt, vertröstet mich bei Nachfrage aber immer wieder (sie habe den Dienstplan für Januar noch nicht fertig).

Mir ist klar, dass der Urlaub nicht verfällt, sondern ich ihn auch nach der Elternzeit nehmen kann. Mir wäre es aber lieber, früher daheim zu sein.

Dazu kommt, dass ich eine Thrombose hatte in der Schwangerschaft und nur akut krank geschrieben war, dann wieder arbeiten ging. Ich bin nach wie vor heparinpflichtig und der Bürojob mit dem vielen Sitzen ist eigentlich Gift. Gegen Ende der Schwangerschaft wird das wahrscheinlich noch mehr, weil der Bauch wächst.
Psychisch belastet es mich absolut, dass ich so behandelt werde. Keine Dankbarkeit, dass ich durchhalten, sondern ich soll bis zum letzten Tag Dienste abdecken. Gleichzeitig bekomme ich keine Garantie, dass ich an der Arbeitsstelle wieder einsteigen kann nach der Elternzeit. Der Vertrag besteht nur allgemein, der alte Arbeitsplatz ist nicht garantiert. Ich halte mehr wegen der Kolleginnen durch als wegen der Chefin, ich weiß ja, dass niemand neu eingestellt wird,falls ich im Beschäftigungsverbot bin.

Jetzt die Frage : liegen wirklich betriebliche Gründe vor, dass die Chefin den Urlaub verweigern kann? Oder wären 2 schwangerschaftsbedingte Ausfälle, die seit August bekannt sind nicht planbar?

Die Personalabteilung hätte gerne, dass ich den Urlaub nach dem Mutterschutz vor der Elternzeit nehme, wenn die Chefin ihn verweigert. Das möchte ich aber auch nicht.

Ist meine mittlerweile aufgestaute Wut und der Kampf jeden Tag in die Arbeit zu gehen, ein Grund für ein Beschäftigungsverbot? Es trifft mich einfach total, wie mit einer Schwangeren umgegangen wird. Dabei ist es keine einfache Arbeit mit Wohnungslosenhilfe, oft suchtkranken.

Danke für ihre Antwort.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des*r Arbeitnehmer*in zu berücksichtigen, es sein denn, dass ihrer Berücksichtigung u.a. dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Der Arbeitgeber kann die Berücksichtigung der Urlaubswünsche nicht bereits dann verweigern, wenn die Regelmäßigkeit des Betriebsablaufs gestört würde.

Bei der Beurteilung, ob betriebliche Belange entgegenstehen, ist jedoch zwingend auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Eine abschließende Beurteilung im Rahmen dieses Forums ist daher nicht möglich. Die Beantwortung der Fragen im Rahmen des Experten-Forums kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf die spezifische Situation der Ratsuchenden eingeht, nicht ersetzen.

Zu deiner Frage nach einem etwaigen Beschäftigungsverbot:

Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 16 MuSchG geregelt. Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter und Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht.

Die Beurteilung bezüglich eines individuellen Beschäftigungsverbots liegt dabei im eigenverantwortlichen Ermessen der Ärzt*innen. Eine abschließende Aussage darüber, ob in deinem Fall ein ärztliches Zeugnis über ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird oder nicht, kann daher im Rahmen des Forums nicht erfolgen. Die Ärzt*innen haben dies in dem konkreten Einzelfall zu beurteilen.

Außerdem gilt für dich ab dem Tag, an dem du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du schwanger bist, das Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dann die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Maßgabe einer Gefährdungsbeurteilung festlegen und einhalten (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 MuSchG). Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat.

Für eine genaue Beurteilung kommt es entscheidend auf deinen individuellen Arbeitsalltag an. Dein Arbeitgeber hat dir ein Gespräch über die Anpassung deiner Arbeitsbedingungen anzubieten. Hier kann dann genau erörtert werden, ob und wo Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra