Guten Tag,
ich befinde mich seit Ende August in Elternzeit und werde nun ab dem 01.12. von zuhause aus arbeiten.
Im Rahmen der Elternzeit beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 20h, statt sonst regulär 39h.
Die Heimarbeit ist begrenzt bis Ende Juni 2021, sprich bis zum Ende meiner genommenen Elternzeit.
Nun möchte mein Arbeitgeber das ich einen Änderungsvertrag unterschreibe, in dem die neue wöchentliche Arbeitszeit steht. Es steht drin, dass der Vertrag im Rahmen der Elternzeit gilt und mein bisheriger Arbeitsvertrag unberührt bleibt und Wirkung hat.
Bisher habe ich mich geweigert, da das Wort Änderungsvertrag mir Angst macht. Ich hätte lieber das dort Zusatzvereinbarung steht.
Denn.. Bisher rät mir jeder davon ab den Änderungsvertrag zu unterschreiben, wenn dort "Änderungsvertrag" drüber steht.
Meine Fragen sind nun, gehe ich irgendein Risiko ein? Muss ich irgendwas beachten?
Was, wenn ich innerhalb der Elternzeit erneut schwanger werde und unser zweites Kind entbinde, wird dann das Gehalt der 12 Monate vor der jetzigen Elternzeit als Grundlage genommen für das Elterngeld? (Ich beziehe ja nun weiterhin Elterngeld)
Oder wird dann das Gehalt des "neuen Vertrages" somit des Änderungsvertrages genommen und neu berechnet?
Denn durch die Hälfte der Arbeitszeit die ich nun habe, ist es natürlich ein großer Unterschied. Und sollte der Änderungsvertrag dafür ausschlaggebend sein, dann werde ich ihn nicht unterzeichnen.
Liebe Grüße
Franzi
Änderungsvertrag
1