Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo,

Wenn ich zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte im aktuellen Unternehmen, muss ich dann irgendwelche gesetzliche Kündigungsfristen einhalten oder die normalen vom Arbeitgeber?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Gemäß § 19 BEEG kann der*die Arbeitnehmer*in das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Diese gesetzliche Kündigungsfrist musst du folglich einhalten.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra