Schönen guten Abend,
Ich hätte 2 Fragen.
Ich arbeite normalerweise Teilzeit in Elternzeit bis Juli 2020. Ich bin schwanger und der ET ist der 18.05.20. Habe nun ein Beschäftigungsverbot. Wie viel Elterzeit wird mir wieder "gut geschrieben"?
Ab BV oder nur die 2 Monate nach ET?
Auf dem Antrag des Finanzamts steht das die stkl Änderung ab dem Monat gültig wird, indem es beantragt wird. Wir haben im Oktober beantragt, leider stkl 3 erst ab 01.11.19.
Bringt das jetzt überhaupt noch etwas fürs Elterngeld? Oder können wir die stkl ab 01.01.20 auch wieder ändern da es eh keine Auswirkungen hat?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
BV in TZ in EZ und Stkl Wechsel wegen Elterngeld
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Hallo Frau Behrens,
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Können Sie mir auch die 2. Frage beantworten?
Ob sich der stkl wechsel noch gelohnt hat oder ob wir ab 01.01.20 wieder wechseln sollten, da es keine Auswirkungen auf das Elterngeld hat.
Vielen Dank.
Viele Grüße
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