Elternzeit Vater aufteilen

Guten Morgen,

wir erwarten im Februar unser erstes Kind. Der Plan ist, dass ich nach dem Mutterschutz ein Jahr Elternzeit nehme und mein Mann in Summe zwei Monate.
Ideal fänden wir es, wenn mein Mann die 2 Monate zeitlich aufteilen könnte: 2 Wochen nach der Geburt und dann 6 Wochen nochmal am Ende des erstes Jahres.
Ist es erlaubt und sinnvoll die Elternzeit des Vaters so zu splitten oder müssten wir
für die ersten Wochen nach der Geburt auf seinen normalen Urlaub zurückgreifen?

Da wir natürlich nicht den genauen Tag der Geburt kennen, wie sieht es mit Fristen aus. Wenn mein Mann direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen würde, wann müsste der Arbeitgeber informiert werden und verschiebt sich das dann bei abweichendem Geburtstermin oder ist man auf Kulanz des Arbeitgebers angewiesen?

VG und vielen Dank für die Hilfe!

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich muss verbindlich festgelegt werden, für welche Zeiten innerhalb von den ersten zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll (vgl. § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG). Ihr müsst die Elternzeit also unter Einhaltung der sieben-Wochen-Frist (sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit) schriftlich unter Angabe eurer gewünschten Zeiträume vom Arbeitgeber verlangen.

Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen (vgl. § 16 Abs. 1 S. 6 BEEG). Euer Vorhaben, die Elternzeit des Vaters zu splitten ist demnach gesetzlich möglich.

Für den Beginn der Elternzeit ist der tatsächliche Geburtstermin entscheidend. Wird das Kind also kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin geboren, muss der Arbeitgeber die Elternzeit entsprechend flexibel einräumen. Außerdem ist bei dringenden Gründen ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich (vgl. § 16 Abs. 1 S. 3 BEEG). Die Inanspruchnahme der Elternzeit durch den Vater bei einer Frühgeburt wäre ein solcher Fall.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra