Guten Tag,
ich werde ab dem 01.01.2020 wieder in meinem Job anfangen. Nun bin ich wieder schwanger (noch nicht vom Gynäkologen bestätigt).
Meine Frage ist, ob ich auch wenn ich schon ab dem 01.01.2020 oder ggf. Mitte Januar ins Beschäftigungsverbot geschickt werde Anspruch auf Zahlung meines Gehaltes habe?
Die Summe der "Fortzahlung" des Gehaltes setzt sich ja eigentlich aus den letzten 3 Gehältern zusammen? Wie wäre das denn in meinem Fall?
Vielen Dank und Grüße,
Sunny
Anspruch auf Gehalt im Beschäftigungsverbotes
1
2
Hallo,
ja ich bin momentan in Elternzeit und beziehe seit August 2018 keine Elterngeld Zahlungen mehr.
Nun besteht die Möglichkeit die Elternzeit zum 31.12.2019 zu beenden oder in Teilzeit in Elternzeit ab dem 1.1.20 anzufangen.
Vielen Dank und Grüße
3
4
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Nur damit ich richtig verstehe, muss ich die Elternzeit also vor Beginn meines eigentlich Arbeitsstarts also zum 31.12 beenden oder vor dem Mutterschutz, der im Juni starten würde?
Vielen Dank und Grüße