Welche Dauer bei Elternzeit angeben?

Hallo,

ich habe eine Frage um zu Elternzeit. Ich möchte gerne direkt im Anschluss an den Mutterschutz 12 Monate komplett Elternzeit nehmen und danach dann in Teilzeit (vielleicht 20-30Std) weiterarbeiten.

Nun überlege ich, ob ich in der Kommunikation an den Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit entweder 1 Jahr Elternzeit angebe oder 2 Jahre mit dem Wunsch nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu arbeiten.

Macht das einen wirklichen Unterschied?

Soweit ich weiß ist man ja z.B. darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber zustimmt, sollte man nochmal seine Meinung später ändern.

Hat das eine oder andere vielleicht Vorteile oder ist sicherer/flexibler?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes muss die Elternzeit grundsätzlich spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden (vgl. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MuSchG).

Wird Elternzeit nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MuSchG verlangt, muss gleichzeitig erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Durch den Antrag auf Elternzeit wird der Zeitraum verbindlich festgelegt.

Es ist richtig, dass die Elternzeit danach nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden kann, vgl. § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG.

Ich würde folglich dazu raten, bei dem Elternzeitantrag direkt die zwei Jahre anzugeben und die Teilzeit schon einmal anzusprechen, ohne diese konkret zu beantragen (falls du dich doch noch dazu entscheiden solltest, nicht Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten). Der Anspruch auf Teilzeit ist dem Arbeitgeber für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen vor Beginn der Teilzeit schriftlich mitzuteilen (vgl. § 15 Abs. 7 Nr. 5 a) BEEG).

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra