Sehr geehrte Frau Behrens,
mein Arbeitsvertrag wird während des Mutterschutzes auslaufen. Ich möchte anschließend etwa 1,5 Jahre zu Hause bleiben.
1) Ab wann sollte man sich beim Arbeitsamt melden? Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja erstmal nicht zur Verfügung...
2) Ist es möglich, sich zum Beispiel erst ein Jahr nach der Geburt arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden? Gibt es dann eine Sperre? Es dauert ja auch immer ein wenig, bis man eine passende Stelle gefunden hat...
3) Welche Auswirkungen hat die spätere Arbeitslosenmeldung / der spätere ALG-Bezug auf das Elterngeld?
4) Erhalte ich ALG 1, wenn ich im Jahr zuvor nur Elterngeld bezogen habe?
5) Erhalte ich das ALG 1 dann auf Grundlage meines letzten Verdienstes oder auf Grundlage des Elterngeldes?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ab wann Arbeitslosenmeldung / ALG-Bezug bei Vertragsende im Mutterschutz?
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