Hallo,
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und wohnen nicht gemeinsam in einem Haushalt.
Ich bin bei der privaten Heilfürsorge über das Land Baden-Württemberg versichert. Mein Sohn wäre hier rüber 80% mit der Beihilfe versichert und ich müsste den Rest privat bezahlen.
Kann mein Partner unseren Sohn über sich bei der gesetzlichen KV laufen lassen in einer Familienv.?
Er ist allerdings noch in der Ausbildung und in seinem Elternhaus wohnhaft.
Liebe Grüße
Gesetzlich über Vater oder 80% über Beihilfe?
Hallo Easyweasy,
die Frage habe ich heute Morgen hier so ähnlich schon einmal beantwortet:
https://www.urbia.de/forum/158-experte-kinderkrankenversicherungen/5367752-wie-wird-ein-soldatenkind-versichert
In Deinem Fall mit der Heilfürsorge des Landes Baden-Württemberg ist es ja wie bei Soldaten beim Bund - vermutlich bist Du wohl Polizistin. :)
Natürlich könnt Ihr Euer Baby zur beitragsfreien Familienversicherung in der GKV beim Papa anmelden. So lange Ihr unverheiratet seid und Du mit Deinem Einkommen auch (noch) nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegst (dieses Jahr 62.550 Euro brutto), ist das gar kein Problem. Das Kind hat in dieser Konstellation ein Zugangsrecht zur Familienversicherung beim Papa.
Allerdings: Mit den 80 Prozent Beihilfe des Landes kostet Euch die private Krankenversicherung für das Kind am Ende keine 40 Euro im Monat. Und die rechnen sich schnell, spätestens wenn Ihr Leistungen in Anspruch nehmen wollt, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt (so etwas wie Osteopathie zum Beispiel oder andere alternative Heilmethoden).
Die Vor- und Nachteile habe ich hier ausführlicher gegenüber gestellt:
https://www.kinder-privat-versichern.de/beamte-beihilfe-fuer-kinder/beihilfe-oder-gesetzlich/
Wenn Ihr beide noch recht jung seid und vielleicht auch noch nicht so viel verdient, sind die 35 bis 40 Euro im Monat aber vielleicht doch ein Thema. Kleiner Tipp: Oft übernehmen das übrigens Großeltern.
Was ich Euch aber auf jeden Fall empfehlen würde, ist ab Geburt bei der Versicherung, bei der Du selbst Deine Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung (Tarif PVB) hast, eine Anwartschaft auch für's Kind abzuschließen. Diese Versicherung muss das nämlich ohne Gesundheitsprüfung annehmen (Achtung: Nur innerhalb der ersten beiden Lebensmonate!). Dieses Zugangsrecht zur PKV ohne Gesundheitsprüfung gibt es sonst nie wieder im Leben. Diese Anwartschaft kostet nicht viel (für Beamtenkinder etwa einen Euro im Monat) und kann später einmal wirklich Gold wert sein!
Ich hoffe das hilft Dir bei der Entscheidungsfindung weiter. Falls nicht: Einfach weiter fragen!
Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen