Verdienstausfall bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Hallo😊
Meine Tochter ist mit meinem Mann und ihrem Bruder in der PKV. Die Kinder mit 80%Beihilfe, ich bin gesetzlich versichert. Bei meiner Tochter wurde letztes Jahr eine chronische Krankheit diagnostiziert und seither musste ich mir einige Fragen stellen:wir hatten nun schon mehrere stationäre Krankenhausaufenthalte... Der längste dauerte zwei Wochen. Selbstverständlich begleite ich mein Kind(sie war erst 3Jahre alt beim ersten Mal und ich bin ihre Hauptbezugsperson) ABER ist es tatsächlich so, dass ich nun dafür auf 50%meines Gehaltes in diesem Monat verzichten muss? Dass die PKV da nicht einspringt, habe ich verstanden... Die Beihilfe auch nicht? Dazu kommt, dass das chronsch kranke Kind auch häufiger krank ist... Auch hier bleibt mir nur übrig unbezahlten Urlaub zu nehmen oder habe ich hier auch andere Möglichkeiten?
Man sagte mir bei der Krankenkasse lächelnd, dass mein privat versichertes Kind nicht schlechter gestellt sei, als gesetzlich Versichtete... Der Verdienstausfall sei ja MEIN Problem... Das ist ein Witz!!

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Hallo Milchmaus,

ja, ich kann gut nachempfinden, dass das eine ärgerliche Situation ist. Und eine teure am Ende auch. Leider gibt es dafür weder von der Seite der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung eine zufriedenstellende Lösung.

Die private Krankenversicherung nähert sich dem Thema an, indem sie für Kinder ein Krankenhaustagegeld anbietet. Das kann man natürlich abschließen, aber nicht mehr, wenn das Kind schon chronisch krank ist. Manche Versicherer bezahlen eine Pauschale für Haushaltshilfen etc. (zum Beispiel die Barmenia 200 Euro in aktuellen Tarifen). Ein Kinderpflegegeld oder Kinderkrankengeld gibt es ansonsten nur bei der Signal Iduna, der SDK und neuerdings auch bei der ARAG - aber jeweils nur, wenn dort sowohl Elternteil als auch Kind versichert sind. Und dann bezahlt das Tagegeld auch nur für den privat versicherten Elternteil, also nicht in Eurer Konstellation.

Die gesetzliche Krankenkasse hat ein Kinderkrankengeld im Leistungskatalog, allerdings auch nur, wenn dort sowohl der pflegende Elternteil, als auch das Kind versichert sind.
Das Kinderkrankengeld wird durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Der Arbeitgeber behandelt dann Ihre Fehltage wie „unbezahlten Urlaub“. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts bzw. maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2019: 4.687,50 Euro pro Monat).

Hier haben wir das etwas ausführlicher dargestellt, falls Dich weitere Quellen dazu interessieren:
https://www.kinder-privat-versichern.de/kinderkrankengeld-oder-kinderpflegekrankengeld/

Es tut mir leid, dass ich Dir da für Eure Situation keine erfreulichere Nachricht überbringen kann.

Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen

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Vielen Dank für die Antwort...😊 Auch wenn sie natürlich unerfreulich ist. 😞Ein krankes Kind zu haben ist in jeder Hinsicht frustrierend... Es ist neben dem pflegerischen und nervlichen Aufwand auch noch teuer und im Kollegenkreis macht man sich durch ständige Fehl- und Urlaubstage (wenn auch unbezahlt) auch nicht gerade zum Lieblingskollegen... Es wäre super wenn es da irgendwie mal zur Kenntnis genommen werden würde, dass man da keinem luxoriösen Hobby nachgeht... Sogar die Krankenkassen haben das wohl noch nicht verstanden... 😩

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Hallo Milchmaus,

ja, da hast Du Recht. Und tatsächlich arbeiten wir auch gerade an einer Lösung dafür. Aber wie das mit privaten Versicherungen eben immer so ist: Die kann man dann auch immer nur abschließen, wenn es nicht schon zu spät ist - also nur bevor eine chronische Erkrankung festgestellt wurde. Danach lässt sich kein Versicherer mehr darauf ein, weil er ja schon sicher weiß, dass er in jedem Fall mehr bezahlen muss, als er an Prämien einnehmen kann.

Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen