Hallo zusammen,
ich bin Schwanger und habe mich bewusst für eine Beleghebamme entschieden.
Ich bin zu 50 % Beihilfeversichert.
Für die Rufbereitschaft möchte die Beihilfe nicht aufkommen, da es eine Wahlleistung ist.
Haben Sie noch einen Rat wie ich argumentieren könnte?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Teresa
Beihilfe übernimmt keine Kosten Rufbereitschaft
Hallo Teresa,
die Beihilfeverordnungen der 17 Dienstherren (16 Bundesländer und der Bund) sehen da alle unterschiedlich aus und regeln auch jeweils abschließend, was bezahlt wird und was nicht. Bei Dienstherren, die Wahlleistungen regulär mit der Beihilfe nicht abdecken, gibt es da generell zwei Ansatzpunkte:
1. Ganz zu Beginn der Verbeamtung hat man ein Wahlrecht, gegen einen monatlichen Abzug um die 20 Euro auch Wahlleistungen in die Beihilfe einzubeziehen. Baden-Württemberg bietet so etwas beispielsweise an. Das betrifft dann vor allem das Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
Allerdings gibt es dieses Wahlrecht tatsächlich nur einmal zu Beginn. Später kann man das nicht mehr dazu buchen.
2. Der sogenannte "Beihilfeergänzungstarif" Deiner privaten Krankenkasse schließt diese Art von Deckungslücken in der Beihilfe. Den Baustein musst Du allerdings bei Deiner PKV mit abschließen und jeder PKV-Profi bietet Dir das beim Abschluss mit an. Vermutlich hast Du Dich beim Abschluss aktiv dagegen entschieden, weil Dir ggf. der Nutzen nicht richtig erklärt wurde. Oder Dein Vermittler hat es schlichtweg versäumt, Dich darauf aufmerksam zu machen. Schau mal in das Beratungsprotokoll, das Du beim Abschluss damals bekommen hast.
Wenn Du mir verrätst, welches Bundesland Dein Dienstherr ist, kann ich evtl. noch etwas konkreter werden und Dir auch bereits Tipps für's Kind geben.
Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen
Danke für die schnelle Rückantwort und Ihre ausführliche Antwort.
Ich bin beim Bund Beihilfeversichert(Arbeite bei einer Bundesbehörde).
Bei der Debeka habe ich auch den Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen. Darüber würde ich dann die ganzen Kosten für die Rufbereitschaft(850 €) erstattet bekommen? Wahrscheinlich nur wenn das denn im Ergänzungstarif erhalten ist, richtig?
Bei meinen Sohn für die Ergotherapie greift der Ergänzungstarif komischer Weise nicht.
Ein Kind habe ich auch schon.
Hallo Teresa,
prima, das hilft weiter und damit kann ich Dir eine konkrete Antwort geben:
1. Der Beihilfeergänzungstarif springt von seinem Prinzip her bei allen Leistungen ein, die zwar von der PKV tariflich abgedeckt werden, aber von der Beihilfe nicht (mehr). An der Stelle übernimmt er dann auch den anderen Teil, also den der Beihilfe. Da bei Dir offenbar die Rufbereitschaft zu den Tarifleistungen Deines privaten PKV-Vertrages gehören, aber nicht zum Leistungskatalog der Beihilfe, ist das tatsächlich ein klassischer Fall für den Beihilfeergänzungstarif. Wende Dich hier für die Erstattung der Restkosten also einfach an die Debeka - am besten direkt mit dem Ablehnungsbescheid der Beihilfestelle.
2. Hier kommt es darauf an, was im PKV-Hauptvertrag drin steht. Wenn die PKV Deines Sohnes für Ergotherapie leistet, die Beihilfe aber nicht, dann ist das die selbe Konstellation wie oben. Es kann aber auch genau anders herum sein: Nämlich dass der Leistungskatalog der Beihilfe weitergehender ist als Dein PKV-Vertrag. Dann musst Du die Kosten, die Du nach Abzug der Beihilfe nicht privat versichert hast, aus eigener Tasche bezahlen.
Hat das Deine Frage soweit beantwortet?
Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen