Habe ich es richtig verstanden?
Ich bin selbstständig und Privatversicherer bei der Debeka. Mein Verlobter ist Angestellter und gesetzlich versichert. Wir heiraten erst im September 2020. wird das Kind bis zur Heirat beim Papa mit familienversichert?
Mein Einkommen ist höher als seines. Wie gestaltet es sich nach der Heirat. Bleibt das Kind familienversichert oder dann zu mir in die Privatversicherung?
Privat oder gesetzlich?
Hallo Greta,
da antworte ich gern! Die entscheidende Information, die in Deiner Frage fehlt, ist ob Dein Einkommen auch oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese beträgt 2020 stolze 62.550 Euro. Was dazu zählt und was nicht, ist vor allem bei Selbstständigen nicht immer ganz einfach. Deswegen habe ich es hier ausführlicher ausgeführt:
https://www.kinder-privat-versichern.de/vollversicherung/jahresarbeitsentgeltgrenze-elternzeit/
Was in beiden Fällen gleich ist: So lange Ihr unverheiratet seid, kann das Baby ab Geburt zur beitragsfreien Familienversicherung beim Papa angemeldet werden.
Zum Zeitpunkt der Hochzeit macht es aber den großen Unterschied:
Sollte Dein Einkommen UNTER der Grenze liegen, hat das Kind auch weiterhin das Zugangsrecht zur beitragsfreien Familienversicherung und es ändert sich nichts.
Liegt Dein Einkommen als Privatversicherte aber oberhalb der 62.550 Euro brutto im Jahr, dann verliert das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung dieses Zugangsrecht und es passiert Folgendes:
Das Kind bleibt erst einmal weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, aber eben nicht mehr beitragsfrei. Dieser Spaß kostet dann um die 190 Euro im Monat. Die genaue Höhe ist je nach Kasse unterschiedlich, aber Du findest sie hier in der Tabelle:
https://www.kinder-privat-versichern.de/zusatzversicherung/freiwillig-gesetzlich/
Dann habt Ihr die Möglichkeit, wegen dieses sogenannten Statuswechsels ein Sonderkündigungsrecht bei der GKV in Anspruch zu nehmen und das Kind zum Tag nach der Eheschließung privat zu versichern. Das ist in der Regel erheblich günstiger, auch wenn die Debeka leider mit ihren Kindertarifen im Vergleich zum Wettbewerb nicht so glänzt. Mehr dazu hier:
https://www.kinder-privat-versichern.de/kindertarife/mein-kind-bei-der-debeka-anmelden/
Eine wirklich gute private Vollkrankenversicherung für Kinder ohne Selbstbehalt, mit freier Arztwahl, alternativen Heilmethoden und dergleichen bekommt Ihr beispielsweise von der HanseMerkur für 154,30 Euro im Monat:
https://www.kinder-privat-versichern.de/kindertarife/hanse-merkur-kindertarife/
Was also jetzt tun?
Wenn die Hochzeit schon fest geplant ist, würde ich entweder das Kind ab Geburt direkt ohne Wenn und Aber privat versichern. Oder - falls Ihr bis zur Hochzeit noch ein bisschen Geld sparen wollt - zur Geburt erst einmal nur eine sogenannte Anwartschaft abschließen und das Kind zunächst bei der GKV des Papas anmelden.
Diese Anwartschaft sichert Euch den Zugang der PKV zum späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Denn sollte sich das Kind bis September nicht einwandfrei gesund entwickelt haben, kann die Tür in die PKV verschlossen sein. Und zwar in jede. Da macht es keinen Unterschied, ob Du als Mutter dort versichert bist oder nicht. Ein Zugangsrecht zur PKV ohne Gesundheitsprüfung gibt es nur einmal im Leben - und zwar innerhalb der ersten beiden Lebensmonate:
https://www.kinder-privat-versichern.de/vollversicherung/rechtliche-grundlagen/
Ich hoffe das hilft Dir bei Deiner Entscheidungsfindung. Falls Du noch Fragen hast, kannst Du jederzeit auch gern direkt auf uns zukommen und Dir kostenlos einen unverbindlichen Vergleich sinnvoller Kindertarife bekommen. Wir stellen dann einen günstigeren und einen hochwertigeren Tarif vom Markt Deinem Elterntarif bei der Debeka unmittelbar und ausführlich in einem Vergleich aller Leistungsmerkmale gegenüber. So etwas solltest Du auf jeden Fall gesehen haben, bevor Du Dich für einen Anbieter und einen Tarif entscheidest.
Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen - die Experten für Kinderkrankenversicherungen