Hallo Kita Mamis.
Mein Sohn 2,5 Jahre kann ja wie alle anderen Kinder die nächsten 5 Wochen die Kita nicht besuchen.
Bei uns ist die Kita sehr teuer. Es bleibt nach krippengeld immer noch ein Eigenanteil von 150€. Er geht täglich 4,5 Stunden.
Ich werde die nächsten Wochen unbezahlt zu Hause bleiben müssen.
Den Beitrag wird man trotzdem bezahlen müssen oder?
Weis diesbezüglich jemand etwas?
Ist ja ein Wahnsinn für einige Familien wo es eh knapp ist.......
Kita 5 Wochen zu, trotzdem bezahlen??
Rein interessehalber habe ich auf der HP unserer Gemeinde die Gebührenordnung für Betreuungseinrichtungen durchgelesen.
Hier ist vertraglich geregelt, dass man auch in einem Fall, wie er jetzt eintritt, zahlen muss.
Es gibt hier 4 Kindergärten und eine Kinderkrippe. Teils kommunale Einrichtungen, teils kirchliche Träger.
Die Platzvergabe UND die Abrechnung erfolgen aber für alle über die Kommune.
....(4)Die Gebühr ist auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten...
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt.
Wir bezahlen 300 Euro pro Monat für den Kleinen und müssen die nächsten Wochen bis Ende April auch irgendwie mit Home Office oder Urlaub überbrücken.
Bei mir geht Home Office nicht. Das heißt 5 Wochen unbezahlt 😱
Überstunden gibt es nicht und Urlaubstage sind vom Betrieb festgesetzt. Keiner in den nächsten Wochen
Ja es muss weiter bezahlt werden. Die Kosten der Einrichtung laufen ja trotzdem. Einzig beim Essensgeld kann vielleicht eine Entlastung kommen.
Aber mieten und Gehälter zahlt der Träger ja weiterhin.
Wird die Kita aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts geschlossen, musst du keinen Beitrag mehr zahlen. Die Erzieherinnen bekommen nach Paragraf 56 IfSG Verdienstausfallentschädigung von der zuständigen Behörde.
Diskussion stillgelegtDer Beitrag wird bei mir ja eigentlich abgebucht. Vom kath. Kirchenstift. Findet dann für den Monat keine Abbuchung statt? Wie läuft das ab?
Diskussion stillgelegtAlso bei uns hat soeben das Kultusministerium die Schließung aller Schulen und Kitas bekanntgegeben - nicht das Gesundheitsamt.
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Ich frage mich das gleiche
Wir wohnen in NRW und zahlen 360 Euro inkl. Essensgeld.
Wäre schon heftig wenn wir das weiterzahlen müssen obwohl die Dienstleistung nicht erbracht wird.
Der Beitrag müsste mindestens um einiges gekürzt werden. Ich werde mich am Montag mal beim Jugendamt informieren
Wir sind aus Bayern. Bei uns ist auch Essensgeld mit drinnen.
Klar Personalkosten laufen weiter, aber gekocht wird ja nicht.
Und wenn ich rechnet bei einem Kiga mit 200 Kindern wo jeder knapp 80€ essen bezahlt, wäre das eine Frechheit es den Leuten trotzdem aus der Tasche zu ziehen.
Jugendamt als Anlaufstelle ist eine gute Idee☺️👍🏻
Aber die Küchenkraft bekommt trotzdem ihren Lohn.
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Du musst nicht zu Hause bleiben
Es gibt eine Not Gruppe
Diese musst du schriftlich dir“ Genehmigen „ lassen, z.b bestimmte Berufe, oder berufliche Existenz oder bestimmte Härte Fall Regelung
https://www.osnabrueck.de/fileadmin/user_upload/Antrag_auf_Notbetreuung_eines_Kita-Kindes.pdf
Lg
Aber auf deine Kosten frage ; bin ich auch überfordert.
Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, für die eine Kommune/Träger keinen Plan B in der Schublade hat.
Es gibt zwar ausgearbeitete Katastrophenschutzpläne, die behandeln aber Szenarien von Naturkatastrophen oder Krieg. (Unterbringungsmöglichkeiten in Sporthallen, Versorgung der Bevölkerung, etc.)
Ein Virus, dessen Verlauf sehr aggressiv und momentan auch unberechenbar ist, war da bisher nicht vorgesehen.
Letzte Woche wurden Gemeinden, die ihren Vereinen empfohlen haben, auf Jahreshauptversammlungen oder irgendwelche Musikproben zu verzichten, noch belächelt, heute macht man bundesweit die Schulen und Kitas zu.
Ich arbeite im ÖD und habe die Entwicklung und auch die ständigen neuen Anordnungen mitbekommen.
Vielleicht lassen sich die Kommunen/Träger, wenn sich die Lage normalisiert hat, bezüglich der Gebühren etwas einfallen und es gibt aus Kulanz Geld zurück. Da gibt es aber sicher keine einheitliche Regelung und wird stark von der Finanzkraft der jeweiligen Stadt abhängig sein.
Oder es ist vertraglich geregelt - aber auch da kocht ja jede KiTa/Träger/Kommune eigene Süppchen.
Auf der Homepage unserer Stadt steht:
„Selbstverständlich werden gezahlte Gebühren für die Zeit der Schließung erstattet.“
Vielleicht machen andere das auch. Würde mich direkt an die Abteilung die für die Kindertagesbetreuung zuständig ist.