Ausgangssperre & Partnerschaft

Hallo zusammen.

Da ich damit rechne, dass in absehbarer Zeit auch in Deutschland die Ausgangs-Maßnahmen verschärft werden, stellt sich mir folgende Frage:
Mein Partner und ich leben in getrennten Wohnungen. Inwieweit wäre es bei einer Ausgangssperre möglich, dass wir uns sehen (zB dass er die Zeit dann bei mir und meinem Kind verbringt?) Wie geht ihr damit um?

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Hallo,

Ich habe meinen Freund bereits eine Woche nicht mehr gesehen #schmoll. Auch wir haben zwei Wohnungen (eine davon gehört und beiden), weil meine zwei Kinder aus erster Ehe aber nicht aus ihrem alten Umfeld gerissen werden sollten, habe ich meine alte Wohnung damals behalten. Da die Kids derzeit keine Schule haben und ich mit unserem Nachzügler in Karenz bin, halte ich mich in meiner alten Wohnung mit meinen drei Kids auf. Mein Freund lebt und arbeitet 70 km entfernt.

Normalerweise sehen wir uns öfters, entweder komme ich zu ihm oder er zu uns. Da es bei ihm auf der Arbeit aber einen Corona Verdachtsfall gegeben hat, ist er bei sich geblieben bzw haben wir beschlossen, uns bis auf Weiteres nicht zu sehen.

Klar ich vermisse ihn sehr, auch seine Tochter hat er jetzt lange nicht mehr gesehen :-(. Aber es hilft nichts, im Moment geht es einfach nicht, dass wir uns sehen...da muss man einfach verstehen, dass die Gesundheit wichtiger ist...es wird schon wieder die Zeit kommen, wo wir uns sehen können, bis dahin heißt es einfach durchhalten #schwitz.

Lg

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Hier in Österreich ist das so geregelt: wer nicht in gemeinsamen Haushalt lebt, darf auch nicht besuchen. Auch das Besuchsrecht bei Kindern entfällt.

Mein Tipp: wenn es sich einrichten lässt, dann würde ich die Zeit in einer Wohnung verbringen.

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Genau, auch wegen dieser Regelung sehen wir uns nicht...ist sehr hart, aber in dieser schweren Zeit echt verständlich!

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Darf ich dann mal fragen, was ist wenn man die Großeltern pflegt? Das ist nämlich bei meinen Schwiegereltern der Fall , es kommt zwar noch regelmäßig ein ambulanter Pflegedienst, aber eigentlich macht meine Schwiegermutter alles für ihre Eltern.
Würde mich echt interessieren.
Lg

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Bei nicht eingetragenener Partnerschaft oder wenn das Kind nicht sein leibliches oder von ihm angenommen ist, wahrscheinlich schwierig. Habe zwar heute ergoogelt, dass eine Familienzusammenführung bei einer Ausgangssperre einer der Gründe für das Verlassen der Wohnung, aber wenn ihr da nichts nachweisen könnt, wird es wohl schwierig.

LG,

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Moin,

ich würde an deiner Stelle mit dem Partner vorübergehend zusammenziehen. Besuchen wird man sich im Falle einer Ausgangsssperre nicht dürfen.

LG Nele

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Hallo

Habe ein ähnliches Problem.
Aber ich hoffe doch, dass es kein Problem darstellen würde, wenn ich für Die Zeit der Ausgangssperre bei meinem Freund bleibe und mich dort einquartiere.
Denn da wir eigentlich im April umziehen wollen (was nun auch gefährdet ist), habe ich bereits meine Küche und Waschmaschine verkauft.
Bin im 7. Monat schwanger und werde sicher nicht wochenlang ohne Kühlschrank, Herd und Waschmaschine in meiner Wohnung hocken.
Dann lieber vorübergehend in die Wohnung meines Freundes!

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Mein Partner wohnt knapp 70km entfernt und falls es eine Ausgangssperre bzw ein Ausgangsverbot geben wird, holt er mich zu sich. Da ich zur Zeit eh nicht arbeite, ist das die beste Lösung.