Kinderbetreuung

Hallo

Es geht hier nicht um eine Notfallbetreuung, aber dennoch hatten wir mit einer Mama aus dem Kindergarten vereinbart gegenseitig auf die Kinder aufzupassen damit die andere dann arbeiten kann.

Ist das noch erlaubt, ich finde keine eindeutige Hinweise?

Vielen Dank.

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nein, da es keine Notbetreuung ist, aber um ganz sicher zu sein, rufe einfach bei euren Gesundheitsamt an, die werden es dir ganz genau sagen, ob es ok ist oder nicht, damit bist du definitiv auf der Sicheren Seite.

Es ist auch völlig ok dort nachzufragen, in vielen Orten gibt es so eine Corona Nummer extra für Fragen da kannst du auch solche Stellen.

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Hallo

Doch, Notbetreuung ist erlaibt. Die Leute müssen ja arbeiten gehen!

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Jupp ist erlaubt...ist ein betreuungsrelevantes Treffen und somit ok 👍


1. Es gibt kein Kontaktverbot, sondern nur eine Beschränkung.
2. Man muss zwischem privaten und öffentlichen Raum differenzieren.
3. Lies dir ruhig mal die gültige RVO durch.

Die gültige Rechtsverordnung für die Länder lautet (Ausnahme Bayern..):

(1) Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haus-standes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

(2) Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes ge-stattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern ein-zuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dass Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa gemeinsamesFeiern,Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

(3) Das Verbot des Abs. 2 Satz 1 gilt nicht für
1.Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen,sowie Sitzun-gen und Gerichtsverhandlungen,
2.die Begleitung und Betreuungminderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen,

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Wohnst du in Bayern? Dann ist es nicht erlaubt.