Gebühr Betreuung

Guten Morgen Ihr Lieben,

Ich habe da jetzt doch mal eine Frage, vielleicht weiß das schon jemand. Die meisten Bundesländer setzen ja schon die Kita Gebühren aus. Betrifft das auch die Betreuung in der Schule? Ist ja theoretisch nichts anderes.

LG und alles Gute
Sunny

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Bei uns gilt das für Kiga und Hort auch für die, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

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Guten Morgen
Denke betrifft alle Einrichtungen.
Hier bei uns in Aachen ist es so.

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Die Kita Gebühren sind Träger-Sache und nicht Ländersache. Dies bedeutet, nur der einzelne Träger kann darüber entscheiden. Entscheidend hierfür ist die Satzung bei städtischen Kitas und der Vertrag einschl. Richtlinien bei kirchlichen Trägern. Und da gibt es sehr unterschiedliche Regelungen.

Bei unseren Einrichtungen im Bistum (insgesamt 82) wurde 2016 (nach dem Streik) bei allen Neuverträgen eine Klausel aufgenommen, dass bei Schließung der Einrichtung aufgrund von höherer Gewalt oder durch Behörden der Beitrag durch die Eltern weiter zu zahlen ist. Die Höchstdauer der Zahlung ist allerdings auf 3 Monate begrenzt.
Die Essenspauschale wird allerdings in dem Zeitraum der Schließung ausgesetzt.

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Bei uns ist es ein privater Träger, eine GmbH. Im Vertrag ist keine Klausel, ausser dass die Betreuung wenn die Schule geschlossen ist nicht statt findet. Über die Gebühren steht nichts im Vetrag.