Rausgehen frage

Mal eine Frage, darf ich mit meiner Mama ( nicht im selben Hausstand lebend ) und meinem Sohn zusammen spazieren gehen ? ( mein Sohn wohnt natürlich bei mir ( 3 Jahre alt )

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Ja

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Bevor gleich alle auf die einprasseln,

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Aber wir sind dann ja drei Personen. Einer aus dem Hausstand und einer aus anderen Hausstand 🙈

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Nein, nur alleine ohne Kind.

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Im Kreis der Angehörigen, die mit dir im Haushalt leben, können es mehr sein.

Meine Freundin hat 5 Kinder plus Mann. Die gehen auch zusammen spazieren!

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Wie im Screenschot so schön steht Haushalt+1 Person. Zu der Haushaltsfremden-Person muss aber 1,5 m Abstand gehalten werden.

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Ich verstehe es so... du darfst mit deiner Familie die in deinem Haus... eine Einheit wohnen raus-... d.h das wären du.. und evtl 1.2.3.4.5 Kinder

Du dürftest dich mit deiner Mama treffen.. aber nur du und deine Mama und 2 Meter abstand... Dein Kind wäre schon nr 3.

LG

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Genau so verstehe ich das nämlich auch 🙈🤷🏽‍♀️ Dazu gibt es so viele verschiedene Ansichten

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So wurde es uns auch erklärt.

In München z. B gibt es sogar schon ein Bußgeldverfahren weil eine Mutter ihre Kinder zu ihrer Schwester geben hat. Sie wollte diese dort betreuen lassen solange sie einkaufen war

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Wenn es nicht absolut notwendig ist, lass es bitte bleiben. Ich verstehe diese ganzen Fragen einfach nicht. In Zeiten von Telefon und Internet kann man doch immer Kontakt halten.

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Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.


Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

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https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#0a57cfbb

Kontaktverbot:
Für wen gilt das Kontaktverbot und ab wann ist es zu beachten?
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Zusammenkunft von Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

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Mache können halt nicht sinnerfassend lesen

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Dies hängt davon ab, in welchem Bundesland du lebst.

NRW: (rechtsverordnung unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18354)
§ 12 Absatz 1: Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind

1. Verwandte in gerader Linie,

2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,

3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,

4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen,

In NRW zulässig.

Hessen: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/verordnung_zur_beschraenkung_sozialer_kontakteend_22032020_2115_uhr.pdf

§1 Absatz 2: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes ge-stattet.
Absatz 3: Das Verbot des Abs. 2 Satz 1 gilt nicht für1.Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen,sowie Sitzun-gen und Gerichtsverhandlungen, 2.die Begleitung und Betreuungminderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen,

Auch in Hessen damit zulässig.

BayerN: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/130/baymbl-2020-130.pdf

§12:
Absatz 4) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
(5) Triftige Gründe sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei
BayMBl. 2020Nr. 13024. März2020Seite 2von 2Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,

d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen
(außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,

e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,

g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und h) Handlungen zur Versorgung von Tieren

In Bayern nicht erlaubt.

Also schaue in die Rechtsverordnung deines Bundeslandes.

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Zig Antworten und das meiste wie immer belehrend oder falsch.

1. Ob Ihr das unbedingt machen müsst, sollte kritisch hinterfragt werden. Es gibt auch eine Zeit nach Corona.

2. Du und Deine Tochter + 1 Person (nicht aud Eurem Haushalt) ist nicht verboten.

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Nicht in jedem Bundesland!!!

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Ach, gibt es Bundesländer, wo es keine Zeit nach Corona gibt?

Du hast definitiv meine Antwort nicht verstanden.

Kleiner Tipp: 1 kommt vor 2

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selbstverständlich