Partner sehen

Hallo ihr lieben,

mich würde mal interessieren, wie ihr das handhabt, wenn ihr nicht mit dem Partner zusammen wohnt.

Bei mir ist es so, dass uns ca.30 km trennen. Vor Corona haben wir uns jedes Wochenende gesehen. Jetzt seit dem Kontaktverbot nicht mehr. Obwohl es ja nicht verboten ist.
Jetzt möchten wir uns aber gerne sehen. Wir beide hatten keinen weiteren Kontakt zu anderen Menschen. Also eigentlich alles okay.
Nur jetzt frage ich mich, was ist, wenn man von der Polizei angehalten wird. Es kommen ja jetzt überall Bußgelder raus.

Weiß jemand, wo man sich informieren kann? Ortnungsamt?

Ich danke fürs Lesen und bin gespannt, wie ihr es macht.

Lg sun

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Wo wohnt ihr?
Bei uns in Österreich ist es nicht verboten. Allerdings gilt halt die Regel 1 Meter Abstand in der Öffentlichkeit.
Besuch ist erlaubt, wenn euch nur ihr beide trefft. Allerdings haben wir hier mittlerweile sehr sensible Mitmenschen, die sofort die Polizei rufen, wenn sie jemand Fremden in die Nachbarwohnung gehen sehen. Die kommen dann eben auch und ihr müsst euch erklären. Aber noch ist es nicht strafbar.
So ist es bei uns in Österreich zur Zeit. Ausgenommen jetzt Tirol und ein paar Gebiete in Salzburg, da herrschen strengere Regeln.

Lg

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Hallo, und danke für deine Antwort.

Wir wohnen in Sachsen Anhalt. Noch ist es nicht verboten, aber man macht sich ja Gedanken. Ja, dass merke ich auch, dass die Nachbarn öfters mal schauen.....

Wir halten uns überwiegend in der Wohnung auf oder im eigen Garten.

Ich frag mich halt, was passiert, wenn ich zu ihm fahre und ich von der Polizei angehalten werde. Sag ich dann, ich fahre zu mein Freund und gut ist?

LG

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Ja, es ist ja nicht verboten.
Die Polizisten müssen dich fragen. Und wenn du eine plausible und vernünftige Antwort geben kannst, wird es damit auch getan sein. Vielleicht fragen sie dich auch etwas ab, ob du die Regeln kennst, Sicherheitsabstand etc. Aber die weißt du ja
Lg

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Hallo,

bin nicht selbst betroffen, aber wäre ich es, würde ich mir die Allgemeinverfügung meines Bundeslandes durchlesen. Bei uns in Sachsen ist der Besuch von Lebenspartnern erlaubt.

Ich würde die Allgemeinverfügung vorsichtshalber ausdrucken und ins Auto legen, damit ich sie im Streitfall der Polizei vorlegen kann. Gab bei uns nämlich schon Probleme mit der Umsetzung bzw. der Interpretation dessen was erlaubt ist durch die Polizei.

LG Nenea

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Hallo,

es ist in Deutschland NICHT verboten, jemanden zu treffen, der außerhalb der eigenen Wohngemeinschaft wohnt. Du musst kein Bußgeld zahlen. Und die Polizei hat auch keinen Grund, dich anzuhalten und nachzufragen.
Man soll sich an die Regeln halten und gut.

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Die Polizei darf den Fahrer eines PKW anhalten und ihn befragen undcggfs kontrollieren. Beispielsweise in Bayern oder Sachsen darf die Wohnung nur mit einem triftigen Grund verlassen werden. Und diesen triftigen Grund dürfen die Beamten erfragen und kontrollieren. Bei Verstoß sogar sanktionieren.

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