Private Treffen mit 4 Personen in NRW erlaubt?

Hallo,
ich habe vorhin einen Artikel gelesen; demnach darf man sich in NRW noch im privaten Umfeld (Haus, Garten) mit mehr als einer Personen treffen, die NICHT im selben Haushalt wohnen. Die Anzahl der Personen sollte sich in einem angemessenen Rahmen befinden.
Ich bin irritiert; dachte dass es allgemein in NRW verboten ist, sich mit mehr als 1 Person (also mit mir 2) zu treffen, die NICHT im selben Haushalt wohnt.

Ist es wirklich so, dass ich theoretisch noch meine Schwester + Mann oder meine Eltern (Mitte 50) zum Essen einladen dürfte? 🤔🙏🏼😀

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In Bawü darf man sich auch bis zu 5 Personen, die nicht im Haushalt leben/verwandt sind, einladen.

Also theoretisch darfst du das, ich würde halt trotzdem auf genügend Abstand und Hygiene achten.

Ich war letzte Woche abends auch bei einer Freundin, hatte irgendwie auch ein schlechtes Gewissen, aber wir saßen in ausreichendem Abstand nebeneinander und hatten einen schönen Abend.
Mit Kinder würde ich das nicht machen, aber wenn man alle Sicherheitsvorkehrungen einhält, sollte die Gefahr einer Ansteckung so ziemlich unwahrscheinlich sein.

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NRW unterscheidet seit dem 31.3. offiziell zwischen Versammlung (offizieller Charakter, festlich, organisiert) und Ansammlung (nicht förmlich) im öffentlichen und privaten Bereich. Versammlungen sind untersagt. Ansammlungen im öffentlichen Raum sind untersagt und im privaten Raum nicht untersagt. Geburtstagsfeiern, Abendessen mit Freunden im gewöhnlichen Rahmen sind nicht untersagt. Dennoch wird appelliert an den gesunden Menschenverstand und ein Verbot vorbehalten.

Einfach mal in die Rechtsverordnung schauen, ist darin sehr deutlich beschrieben.

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Dürfen dürftest du. Die 2 Personen Regel gilt nur im öffentlichen Raum.

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Nein, es ist nicht verboten in NRW, aber es ausdrücklich gesagt worden, alle sozialen Kontakte runterzufahren. Unser Staat geht davon aus, dass der Bürger vernünftig genug ist, sich daran zu halten. Es ist sinnlos, dass sich viele an die Kontaktbeschränkung halten und ernst nehmen und dann immer noch Leute meinen, sie könnten weitermachen wie bisher.
So werden wir die Lage nicht in den Griff kriegen.
Es ist erstaunlich, dass mancheiner immer noch nicht mitbekommt, was in NYC, Spanien und Italien abgeht.

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In NRW dürfen sich Verwandte in grader Linie treffen, auch wenn sie NICHT in einem Haushalt wohnen. In deinem Beispiel wäre der Schwager die einzige externe Person und eine darf man ja treffen.
Ob das sinnvoll ist--das lasse ich offen! Ursprünglich war diese "man darf eine Person treffen"-Regelung für Leute gedacht, die alleine leben und sonst niemanden haben.

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Im privaten Bereich gibt es in NRW keine Einschränkungen. Die von dir genannten "Verwandten in gerader Linie" betrifft nur den öffentlichen Raum und nicht den privaten Raum.

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Meiner Meinung führt man damit aber die Regelung ad absurdum....aber erlaubt ist es natürlich, ja. Wobei Partys hier gnadenlos auch IM Haus gesprengt werden.

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