Ist es erlaubt...

... dass 6 Erwachsene und 2 Kinder aus 3 verschiedenen Haushalten sich im Garten zum Grillen treffen wegen eines Geburtstages in Baden-Württemberg?

Ich sage nein, es gibt Bußgeld falls jemand die Polizei ruft. Hab ich da Recht?
Die Schwiegermutter meint ja es geht mit Abstand halten und Hygiene Regeln in Ordnung.
Ich und mein Mann stehen hier immer als die Blöden da und wir die Kinder vorenthalten würden. Dabei waren wir auch schon spazieren des öfteren (sie und mein Mann mit den Kindern)
Liebe Grüße

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Vielleicht wäre es mal ein Gedanken wert, sich nicht immer an die Gesetzeslage zu klammern, sondern mal nachzudenken. Jeder soziale Kontakt ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Ich würde NICHT davon ausgehen, dass wir nicht noch ansatzweise solche Verhältnisse wie in NYC bekommen können.
Aber hier in Deutschland gibt es halt 2 Fraktionen: die, die alles dafür tun, dass die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden und dann die 2. Fraktion, zu der deine Schwiegermutter gehört, der das irgendwie alles egal zu sein schein.

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Genau und falls es verboten wäre wäre die Sache vom Tisch. Falls erlaubt wieder ewige diskussionen

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DANKE!

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Auf der Seite von BW ist nichts zu sehen

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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Und wie versteht man diesen Ausschnitt aus dem Bußgeld Katalog?

Teilnahme an einer
Veranstaltung oder
sonstigen Ansammlung
außerhalb des öffentlichen
Raums von jeweils mehr
als fünf Personen

250 Euro - 1000 Euro

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dort steht ausserhalb vom öffentlich... der garten ist kein öffentlicher bereich

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In Österreich ist der private Bereich verfassungsrechtlich geschützt und kann nicht geahndet werden. In einem vorherigen Thread wurde es über Bayern auch bestätigt, denke es gilt für ganz Deutschland.

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Soweit ich weiß wären 5 Personen erlaubt, mehr nur wenn alle in gerader Linie miteinander verwand sind. Abstand halten und Hygiene sind für den Fall nirgends als Pflicht erwähnt.

Je nach Kreis gibts schärfere Regeln, da wird man nachhören müssen und ist damit dann auch auf der sicheren Seite. Auch was das Grillen angeht, das ist auch Privat nicht überall erlaubt.

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Ohje und woher weiß ich jetzt ob erlaubt oder verboten. Ich möchte auf keinen Fall Bußgeld bezahlen

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Ruf beim Ordnungsamt an.

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Werden nicht heute nachmittag alles eventuellen Lockerungen beschlossen?
Dann wird sich deine Frage vielleicht eh erklären.

LG#winke

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Diese Konstellation ist in Paragraf 3 Absatz 2 der RVO geregelt. Im privaten Raum sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten. Handelt es dabei ausschließlich um Verwandte gerader Linie gilt diese Beschränkung nicht.

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Und wer genau gehört zur geraden Linie? Danke für deine Antwort

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Kind-Eltern-Grosseltern

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