Hallo ihr Lieben,
Folgende Frage: Meine Mutter wurde letztes Jahr von heut auf morgen, durch einen Schlaganfall, zu einem schweren Pflegefall. Da sie keine Patientenverfügung hat, bin ich Notfall mäßig von Amtsgericht zu ihrer vorübergehenden Betreuerin bestellt worden.
Diese Verfügung ist zeitlich auf den 24.4. begrenzt. Mittlerweile ist durch ein Gutachten geklärt, das eine weitere, langfristige Betreuung zwingend notwendig ist.
Gerade kam ein Schreiben, dass der zuständige Richter eine Anhörung angeordnet hat und meine Mutter im Pflegeheim aufsuchen wird. Ich soll bei diesem Termin ebenfalls anwesend sein.
Der Termin ist ebenfalls den 24.4 angesetzt, damit die Betreuung nahtlos fortgesetzt werden kann.
Nun habe ich eben direkt im Pflegeheim angerufen um denen das mitzuteilen. Da Wochenende ist war weder Heimleitung noch PDL zugegegen. Die Dame am Telefon aber meinte, dass der Richter aufgrund des Corona-Besuchsverbots gar nicht rein dürfe.
Ich frage mich, ob das rechtens ist, da es sich hierbei ja um eine offizielle, gerichtliche Anordnung handelt. Es ist ja auch zwingend erforderlich, dass die Betreuung meiner Mutter weiterhin sichergestellt ist.
Da so etwas natürlich immer am Wochenende passiert, und ich das gerade beim Amtsgericht nicht erfragen kann, wollte ich einmal fragen, ob jemand von euch weiß, wie sich das genau verhält.
Liebe Güße
Gerichtlich angeordnete Anhörung im Pflegeheim trotz Besucherstop?
Ich würde dem Pflegeheim den Termin per Mail zu kommen lassen.
Und dann zu dem Termin gehen, bzw mich mit dem Richter vor der Tür treffen.
Und es dann vor Ort alles weitere klären.
Hallo,
also das wundert mich auch, dass der Richter gerade jetzt deine Mutter aufsuchen will, noch dazu in einem Pflegeheim?
Jetzt am Wochenende kannst du nicht viel erreichen. Am Montag würde ich beim Amtsgericht nachfragen, ob das wirklich jetzt so sein muss? Wäre es eine Möglichkeit, via Skype die Sache laufen zu lassen?
Möglicherweise kann er sich mit einer gerichtlichen Anordnung den Weg rein erzwingen, finde das aber schon rücksichtslos gegenüber dem Pflegeheim. Wenn nun er den Virus reinträgt? Für das Heim wäre das ein Alptraum.
Für das Gericht gibt es in dieser Zeit Möglichkeiten, Fristen zu verlängern und Angelegenheiten telefonisch zu erledigen, was in normalen Zeiten nicht möglich wäre.
Habe ich bereits selber miterlebt.
Lg
Es ist Samstag. Die Anhörung ist nächste Woche Freitag. Was spricht dagegen am Montag beim Gericht anzurufen bzw. bei der Pflegedienstleitund des Pflegeheimes und das dann mit beiden Parteien direkt zu klären?
Alles Gute für euch.
Das spricht gar nichts gegen und das ist tatsächlich auch mein Plan, aber genauso wenig spricht dagegen aus Interesse hier einmal nachzufragen
Das ist korrekt. Aber in deinem Eingangspost schreibst du es wie als müsse es jetzt sofort und auf der Stelle geklärt werden. Und als wärst du völlig verzweifelt weil du heute, am Wochenende, weder jemanden am Gericht noch die PDL erreichst.
Deswegen sage ich dir. Entspann dich und kläre es am Montag mit den Parteien direkt. Denn egal was dir hier heute geschrieben wird, vermutlich wirst du am Montag noch mal was anderes hören.
Hallo,
Es gibt einfach Dinge, die auch in Zeiten von Corona geregelt werden müssen. Nur weil Corona herrscht setzt das Gesetz und Recht nicht aus. Deine Mutter ist unter zeitlich begrenzter Vormundschaft. Der Richter muss sich ein eigenes Bild machen ob das Gutachten der Wahrheit entspricht etc.
Also ja ich denke, dass er Zugang zum Pflegeheim bekommen wird. Im Zweifel kann er eine Richterliche Anordnung von einem "höheren" Gericht beantragen.
LG Morgain
Hier kommt es auf das Bundesland und die betreffende Vorordnung an, einfach mal nachlesen. In RLP gibt es zwar ein Besuchsverbot aber solche Termine sind zulässig.
Mein Vater ist auch unter Betreuung (meine Mutter und ich machen das seit fast 15 Jahren). Ende März stand auch die Überprüfung vor Ort bei meinen Eltern zu Hause an. Der Termin ist erstmal verschoben worden. Es ist doch auch nicht schlimm, wenn da jetzt kein neuer Beschluss ergeht. Dann gilt im Moment eben die alte Bestallung weiter.
Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass das Gericht noch Außentermine wahrnimmt.
Um welches Bundesland geht es?
Schleswig-Holstein
Sorry. Mit der Rechtsverordnung von SH kenne ich mich leider nicht aus.