"Sollte..." Darf man oder darf man nicht in Bayern?

Hallo,

es geht um die Regelung in Bayern.

Wir selber sind aus Baden Württemberg. Mein Mann will etwas privat über
ebay Kleinanzeigen kaufen.
Im Internet finde ich diese Info:

Wenn Sie gewerblicher Händler sind und Gebrauchtgegenstände verkaufen, dürfen Sie diese über Kleinanzeigen-Portale gekauften Waren abholen.
Anders verhält es sich, wenn sie im rein privaten Rahmen einen Gegenstand gebraucht gekauft haben und diesen abholen möchten. Hierauf sollten Sie verzichten und sich die Ware lieber zuschicken lassen.

Aufgrund der Größe der Wäre, ist zuschicken schon nicht möglich, er will sich die Ware aber auch vorher anschauen.
Da steht, man SOLLTE darauf verzichten. MUSS man es auch?
Man darf ja ab morgen in Bayern eine Kontaktperson außerhalb des eigenen Hausstandes haben...vereinzelt dürfen Geschäfte wieder auf machen und ab dem 27.04. machen Geschäfte bis 800qm auf.

Weiß jemand Bescheid? Darf er nun die Ware ab nächste Woche holen? Oder die Woche drauf?

Es ist für mich nicht eindeutig Verboten 🤷‍♀️

Danke schon mal

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In Bayern gilt laut der Verordnung:

(2) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

Nur ausnahmsweise darf die Wohnung verlassen werden.

Nr. 1: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
Dies wären die gewerblichen Händler

Nr. 2: Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und Einkauf in den nach § 2 zulässigerweise geöffneten Ladengeschäften
Dies dürfte bei euch auch nicht der Fall sein.

Nr.7: Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und

Dies ist bei euch weder Bewegung noch Sport.

Die Verordnung gilt auch für Einreisende aus andere Bundesländer.

Da kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist, ist das Abholen des Gegenstandes nicht erlaubt.

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Der Kauf ist gewerblich. Und damit vollkommen unproblematisch. Wenn man will, kann man sich überall Probleme schaffen.

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Der TE handelt nicht gewerblich. Dies hat er deutlich kommuniziert. Er hat auch keine USt-IdNr.

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"Sollte" ist nicht "muss". Man darf, sollte aber lieber nicht. Es gilt der Ermessensspielraum des jeweils Einzelnen.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter bei der Entscheidung.

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Ja so verstehe ich es auch.
In Baden Württemberg dürfen sich Familien im privaten Bereich auch sehen, es wird aber trotzdem empfohlen, den Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren....gerade an Ostern, sollte man keine großen Famileinfeier machen.

Mir geht's halt drum, dass er nichts verbotenes macht, dass er keine Strafe bekommt.
Wir halten uns an alle Regeln und wollen keine Probleme machen.

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@lekj: es gibt bei Verbotsgesetzen (OWiG, StGB, RVO) kein Ermessensspielraum. Diesen gibt es nur bei Behörden.

Ob etwas zulässig oder verboten ist, regelt ausschließlich die Allgemeinverfügung bzw RVO.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

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Warum sollte er nicht dürfen?

Im Prinzip muss er dabei ja noch nicht mal Kontakt zum Verkäufer haben.

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Sie können dabei auf jeden Fall den Abstand einhalten.
Er würde halt direkt hinfahren um sich die Ware anzusehen.

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Auch in Bayern darf man jetzt Kontakt zu einer Person haben, ich kann mir also nicht vorstellen das es verboten ist, einfach Mundschutz, Handschuhe und eventuell Desinfektionsmittel einpacken und los geht's.
Unser Mitbewohner hat gestern auch was über eBay gekauft, er fuhr hin, klingelte, der Verkäufer gab ihm das Teil, er bezahlte und ging sofort. Im Auto hat er sich die Hände desinfiziert ( Handschuhe wollte er nicht). Ich sehe da kein Problem. Im Supermarkt berühren viel mehr Menschen Dinge die ich mir dann mit nach Hause nehmen.

LG
Visilo

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Hallo,
in den letzten Tagen habe ich einiges über ebay-kleinanzeigen gekauft und verkauft.
Ich habe Ware vor die Tür gestellt, Leute haben geklingelt, sich das Zeug genommen und mir das Geld in ein bereitgestelltes Kästchen auf die Fußmatte gelegt. Wir haben uns mit Entfernung gegrüßt und gewunken und dann sind sie gegangen und ich habe das Geld genommen. Problemlos, kontaktlos wie der Pizza-Service. das ist nirgendwo ein Problem.
Auch als ich gekauft habe, war das genau so. Zeug stand vor der Tür, Geld hinlegen, Zeug nehmen, klingeln und mit Abstand warten bis jemand kommt, grüßen und gehen.
LG smarti

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Dieses Vorgehen mag zwar sinnvoll und zweckmäßig sein, ist aber leider verboten.

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Welches Bundesland, welcher Satz der Verordnung und was genau ist verboten?

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