Notbetreuung Niedersachsen

Hallo,
Habt ihr bereits Erfahrungen über den Anspruch auf Notbetreuung im Kiga und Nds nach der neuesten Verordnung machen können?
Hiernach reicht es ja aus, dass ein Elternteil in "betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allg Interesse" arbeitet.
Der andere Partner muss natürlich ebenfalls arbeiten und eine Betreuung anderweitig nicht möglich sein.
In unserem Fall ist der Berufszweig nicht das Problem. Was jedoch ist eine betriebsnotwendige Stellung im Unternehmen? Grundsätzlich ist doch (fast) jeder ersetzbar. Mein Arbeitgeber tut sich jedenfalls schwer, hier eine entsprechende Bestätigung zu erstellen. Ich kann es nachvollziehen und finde die Formulierung auch mehr als schwierig. Klar kann ich ersetzt werden, wenn aber alle Mütter/Eltern in unser Abteilung zu Hause bleiben müssen, bricht es ja trotzdem alles zusammen.

Vielleicht habt ihr ja Erfahrungen gemacht und könnt mir weiterhelfen.
Danke

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Es heißt betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allg öffentlichen Interesse" . Du hast den Begriff "öffentlich" vergessen.

So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Tele-kommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein.

"Der andere Partner muss natürlich ebenfalls arbeiten und eine Betreuung anderweitig nicht möglich sein. "
Dies schreibt zwar das zuständige Ministerium auf ihrer Homepage. Dies ist aber nach der gültigen Rechtsverordnung keine Anspruchsvoraussetzung. Deshalb ist der Hinweis des Ministeriums irrelevant.

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Der Berugszweig passt wie gesagt.
Mein Problem bezieht sich auf"betriebsnotwendige Stellung "..

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Eine Legaldefinition wird es für den Begriff nicht geben. Jedenfalls ist mir der Begriff nicht bekannt.

Dieser Begriff dürfte nicht mit dem Begriff "austauschbar" gleichgesetzt werden. Es müßten alle Mitarbeiter sein, die einen Teil zur Auferhaltung der kritischen Infrastruktur beisteuern, vom Müllwagenfahrer bis zum CEO.

ES ist aber durchaus möglich, dass die Landesregierung den Begriff enger fassen wollte.

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Wenn dein Chef möchte, dass du zur Arbeit erscheinst, bist du automatisch in betriebsnotwendiger Stellung. Wenn er aktuell auf dich verzichten kann, dann eben nicht.

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Wärst Du nicht in einer betriebsnotwendigen Stellung, gäbe es Deinen Job nicht. Jeder ist grundsätzlich ersetzbar. Dein Chef auch. Aber dann wird eben die Stelle durch einr andere Person ausgefüllt.
Irgendwer wird auch vermutlich einen Teil Deiner Aufgaben erledigen, wenn Du krank oder im Urlaub bist. Übergangsweise. Aber wenn Du dauerhaft entbehrlich wärst und Deine Aufgaben von Kollegen ohne Einbußen in deren ursprünglichen Aufgabenbereichen ausgeführt werden könntest, würde Dein Chef Dich wohl entlassen.