Erlischt Anspruch auf Notbetreuung bei Krankschreibung oder Mutterschutz?

Hallo zusammen!
Die Frage steht ja schon im Betreff, hier die Konkretisierung:
Ich bin zurzeit schwanger (Ende 8. Monat) und mein Kind hätte Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz, da mein Mann "systemrelevant" ist.
Ich arbeite im homeoffice, muss nur gelegentlich zur Arbeit (auch systemrelevant) und betreue zeitgleich das Kind.
Jetzt gibt es Schwierigkeiten mit der SS, mein Gyn sagt ich solle liegen und mir viel Ruhe verschaffen. Aber wie soll das gehen mit einem zweijährigen Kind, 21 Stunden Arbeit und Haushalt? Jetzt überlege ich die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen (z. B. 3*3 Stunden, um das Gröbste zu schaffen, den Rest homeoffice dann nachts bzw. am Wochenende.
Aber was passiert, wenn ich dann z. B. in zwei Wochen krank geschrieben werde, weil ich ja eigentlich nur noch liegen soll? Muss die Maus dann wieder aus der Gruppe raus und wie soll das zu Hause gehen?
Oder wenn dann der Mutterschutz beginnt (und die SS so lange gehalten hat)?
So ein hin und her möchte ich dem Kind dann ja auch nicht antun. Es geht auch nur um die 6 Wochen bis zu den Ferien in NRW.
Aber eine vermeidbare Frühgeburt könnte ich mir auch nicht verzeihen.
Ich weiß, dass es vielen Menschen in der Welt viel schlechter geht als uns.
Vielleicht weiß aber ja jemand bescheid?
Vielen Dank!

1

Würde mal bei der Kigaleitung nachfragen. Denke, die haben da schon etwas an Spielraum für eigene Entscheidungen.

LG

8

Danke dir!

2

Bei uns ist der gleiche Fall. Meine Freundin ist in der 32. Woche und sie darf ihre Tochter seit Donnerstag normal bringen. Sie ist seit Anfang an im Beschäftigungsverbot und bekam vom Gyn einen Bescheid das sie Schonung und Ruhe braucht. Normal darf die Tochter von 7-15 Uhr. Allerdings bringt sie sie nur von 8:30-12 und in der Zeit legt sie die Beine hoch und erholt sich.

9

Danke für deine Antwort!

3

Es gibt in NRW eine Regelung dass der Anspruch besteht wenn die Betreuungsperso krank ist, was durch AU bestätigt wird. Ich wuerde das auf mutterschutz uebertragen, ggf mit Beleg des Arztes, dass Schonung erforderlich ist. Da wuerde ich auch nicht die Kita fragen, sondern den Anspruch einfach geltend machen. Die Kitas machen leider teilweise was sie wollen bzw legen Regelungen unterschiedlich aus.

Alles Gute!

6

Der systemrelevante Elternteil muss natürlich arbeiten, also die Frage ist, ob anderweitige Betreuungsmglk besteht, was nicht der Fall ist, wenn die Betreuungsperso krank ist.

10

Vielen Dank!

4

bei uns darf man sein Kind während der Krankmeldung, Mutterschutz oder elternzeit nicht in die Betreuung geben!

Allerdings ist unser Träger da echt sehr streng.. die Kita bei einer Freundin sieht das extrem locker und während mutti ihren Urlaub aufm sofa chillt darf das Kind trotzdem 7std am Tag in die notbetreuung

Einfach direkt beim kiga nachfragen

11

Dankeschön!

5

echt wenn das geht dann gehe ich morgen sofort zum Arzt und lass mich bis zum Ende von Corona krank schreiben. Mir kommt es langsam so vor als sind wir die einzigen blöden die ihre Kinder nicht irgendwie in die Notbetreuung gedrückt bekommen .

7

Wenn dein Mann systemrelevant ist und arbeitet wuerde das gehen, nicht aber wenn du den systemrelevanten Job hast.. Finde die Regelung auch richtig.

12

mein Mann hat einen systemrelevanten Beruf aber unsere Kinder dürfen trotzdem nicht in die Betreuung bzw. das Kindergartenkind wieder in den Kindergarten nur weil ich zu Hause bin. Ist richtig ich bin zu Hause aber wir haben 8 Kinder auch wenn die Schule tageweise wieder begonnen habe ich immer noch 6 täglich komplett zu Hause . Die Situation ist schlicht weg sehr belastend für mich mit home schooling + Kindergartenkind mittlerweile bin ich sehr über meine Grenzen , mein Mann ist arbeiten und kann nicht einfach zu Hause bleiben .

weiteren Kommentar laden
13

Ich würde die Krankmeldung nicht melden, warum auch 🤷🏻‍♀️. Was geht es den Kindergarten? Ich frage bei meinen Kindern im Kindergarten auch nicht nach, ob die Mama im Krankenstand ist 😂

15

Anscheinend wird es überall anders gehalten...
Mein Mann ist auch systemrelevant.
Ich dürfte allerdings die ersten 6 Wichen in Homeoffice mit 2 Kinder (5 und 2) arbeiten. Dann wurden die Regelungen ja "gelockert", so dass nur ein Elternteil systemrelevant sein muss. Aaaaaber... Falls das andere Elternteil nicht zur Arbeit muss (egal ob Homeoffice, krank o.ä.), hat man immer noch kein Anspruch auf Notbetreuung.
Ich bin auch seitdem in Mutterschutz und heilfroh, zumindest nicht arbeiten zu müssen. Aber so wie es gerade aussieht, bekommen wir die Kita als letzte🤦‍♀️, weil ich eben dann weiterhin zuhause bleibe.
Naja, haben zumindest 2 Kinder, so ist es den beiden nicht ganz so langweilig.

16

Danke dir!
Solange ich arbeite haben wir einen Anspruch, weil ich auch systemrelevant bin (auch im homeoffice). Das haben wir aber nicht genutzt, da die kleine operiert werden musste und danach eh nicht gedurft hätte. Aber ich denke, dass der Anspruch im Mutterschutz verfällt. Und das sind ja bei uns such nur noch zwei Wochen. Aber die schaffe ich glaub ich nicht mehr mit der Doppelbelastung.
Ich wünsche dir alles Gute für die Restschwangerschaft und Geburt!