Sind die Einschränkungen im Privatbereich rechtlich zulässig?

Mir geht's um private Besuche und Treffen in den eigenen 4 Wänden.

Immer wieder lese ich hier, dass es scheinbar in Deutschland tatsächlich nicht erlaubt ist, Freunde oder Verwandte aus mehr als X unterschiedlichen Haushalten zu sich nach Hause einzuladen. Ist das tatsächlich rechtlich verboten oder sind das bloße Verhaltensvorschläge? Gibt es da tatsächlich Gesetze oder wurde nur wie in Österreich medial verbreitet dazu aufgerufen, so zu handeln (bzw wurde nie ganz klar kommuniziert, was nun erlaubt ist und was nicht)? Ist das überhaupt verfassungsrechtlich gedeckt, so in die Freiheitsrechte einzugreifen (wäre es in Österreich nämlich nicht)?

Ich bin aus Österreich, ein Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Corona-Einschränkungen im Privaten keine rechtliche Grundlage hatten und die ausgesprochen Strafen nicht gültig sind (Geschäftszahl LVwG-S-891/001-2020).

Konkret:
„Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot“
„Die Verordnung sieht keine Beschränkung des Zweckes für ein Betreten des öffentlichen Ortes nach der Ausnahmebestimmung des § 2 Z 5 vor, auch wenn medial immer nur das „Luftschnappen“ oder „Sport“ als zulässig dargestellt wurden."

Trotzdem wurde von der Exekutive gestraft, diese Strafen sind aber nicht rechtens.

Private Treffen und Feiern sind in Österreich also rechtlich ok. Abstände und Mund-Nasen-Schutz sind im privaten auch nicht reglementiert. Wie ist nun die tatsächliche rechtliche Regelung in Deutschland?

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Hallo,

In Deutschland hat jedes Bundesland andere Regeln. Da muss man an in die Rechtsverordnung des Bundeslandes schauen.

Ich kann nur für NRW sprechen. Hier unterliegt die Wohnung /Haus einen besonderen Schutz u d damit kann man treffen wen man will zu Hause.

LG Morgain

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Seht interessante Frage...aber es lohnt sich nicht da was zu zu schreiben.
Dieser Beitrag wird eh gleich wieder stillgelegt.

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Wie will das im privaten Haushalt auch überprüft werden. Ein Bekannter von uns ist Polizist. Er meinte vor kurzem, dass sie ohne Erlaubnis das Haus oder die Wohnung nicht betreten dürfen. Also können sie auch nicht nachprüfen, wie viele Personen dort anwesend sind.

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Ja, wird wohl bald geschlossen werden.

Dennoch interessiert es mich ob
1) es derzeit tatsächlich gültige Gesetze geben, welche privaten besuch regeln
2) falls, ja, ob diese verfassungsrechtlich Bestand hätten (ist hier wohl nicht der richtige Ort für eine Diskussion - falls jemand ein anderes Forum kennt, wo diese Fragestellung sachlich fundiert diskutiert wird, bitte verlinken)
3) wie das in den Medien kommuniziert wird

@doofesgefühl
sorry, aus welchem Grund auch immer gibt's den Thread zweimal.
Doch, es interessiert mich. Aus den Medien bekomme ich eben keine eindeutige Antwort. Ich selbst hab mich übrigens an alle Maßnahmen gehalten, aus eigenem Interesse, egal ob nun gesetzlich verordnet oder aus Selbstverantwortung. Dennoch finde ich es alarmierend, wenn der Staat in höchst private Lebensbereiche eingreift.

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Ihr habt es ja schon befürchtet. Ich muss diesen Thread leider stilllegen, da politische Diskussionen bei uns nicht erlaubt sind.

Liebe Grüße und trotzdem schöne Pfingsten,
Cleo vom URBIA-Team

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