Zitat:
"Personaleinsatz
Die Geltungsdauer der mit Runderlass vom 22. Mai 2020 bestimmten Regelungen zum
Einsatz des Personals wurde mit Runderlass vom 31. Juli 2020 über den 26. Juni
hinaus bis zum Ablauf des 9. Oktober 2020 (letzter Unterrichtstag vor den Herbstferien)
mit folgenden Maßgaben verlängert:
Die ausgestellten ärztlichen Atteste, auf deren Grundlage Lehrkräfte von der
Verpflichtung zum Präsenzunterricht befreit werden konnten, gelten nicht
unbegrenzt. Sie entfalten seit dem Unterrichtsende vor den Sommerferien keine
Wirkung mehr. Für die Zeit nach den Sommerferien ist für eine Befreiung vom
Präsenzunterricht die Vorlage eines neuen Attestes erforderlich. Gemäß bisheriger
Erlasslage vom 22. Mai 2020, die mit neuer Erlasslage vom 31. Juli 2020 in diesem
Punkt fortgeschrieben wurde, ist dabei eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung
im Sinne einer (arbeits-) medizinischen Begutachtung erforderlich und
vorzunehmen. Diese hat den Kriterien des Robert-Koch-Instituts zu entsprechen.
Für Schwangere gelten die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten
nach dem Mutterschutzgesetz.
Im Übrigen gilt weiterhin, dass eine Befreiung von Lehrkräften vom Präsenzunterricht
ihre allgemeine Dienstpflicht nicht berührt; sie können auch zu anderen schulischen
Aufgaben herangezogen werden."
Könnt ihr mir das spezifizieren??
Liebe Grüße
Info zum Einsatz schwangerer Lehrerinnen in NRW
Das bedeutet, dass du ein neues Attest benötigst, wenn du nicht im Präsensunterricht eingesetzt werden kannst. Ich vermute, dass das neue Attest dann nur bis zu den Herbstferien Gültigkeit hat.
Eine Risikoeinschätzung macht die betroffene Kollegin in der Regel mit der Schulleitung zusammen. Diese leitet die Einschätzung an das BAD weiter.
Du hast weiterhin (wie schon immer Dienstpflicht). Das ist auch immer so, wenn du z.B. keine Immunität gegen Ringelröteln etc. hast. Das heißt dann, dass du nicht zu Hause bleiben darfst, sondern Verwaltungsaufgaben übernehmen musst. Diese werden dir von der Schulleitung zugewiesen. Bei einer Kollegin war es mal Telefondienst, als die Sekretärin langfristig ausfiel.
Ich danke dir!
Aber ein Attest bekommt man ja nicht "wegen Corona". Ich finde die Situation nicht in Ordnung zumal wir das Leben des Ungeborenen aufs Spiel setzen aufgrund des sonst anfallenden Lehrermangel.
Genau so sehe ich das auch. Ich habe mich seit der Pressekonferenz mit sehr viel Energie in die Angelegenheit gekniet und etliche Telefonate geführt. Der eine weiß nicht, was der andere sagt und letztlich ist nicht mal klar, welches Ministerium zuständig ist. Angeblich, keine offizielle Info, die ich aus erster Hand habe, sollen schwangere Lehrerinnen in NRW in den kommenden Tagen Post vom BAD erhalten, in der ein betriebliches Beschäftigungsverbot empfohlen wird. Das Schreiben muss wohl erst noch aufgesetzt werden. Dann kann die Schwangere selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht oder im Klassenraum stehen möchte.
Ich hoffe, hoffe, hoffe, dass das stimmt. Drücken wir uns die Daumen.
Das wäre super. Mir geht es nichtmal um das Verbot, sondern um den Präsenzunterricht. Bei uns hat das vor den Ferien nicht hingehauen und es waren 10 Schüler*innen im Klassenraum. Der Schulhof war aufgeteilt, doch die Gruppen haben sich durchgehend vermischt (es sind nunmal Kinder). Nun kommen wohl alle Schüler*innen pünktlich um 8Uhr an, setzen die Masken erst beim Betreten des Schulhofes auf und man kann nicht vermeiden, dass sie im Unterricht zu nahe sind. Und bei 30 Grad, 30 Schüler .... Mit Masken. Oh je. Habe einfach Angst.
"Für Schwangere gelten die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten
nach dem Mutterschutzgesetz"
Bedeutet es gibt bzgl Corona keine "Sonderbehandlung" für Schwangere.
Ansonsten gelten vor den Sommerferien ausgestellte Atteste nicht mehr.
Die neu ausgestellten Atteste müssen eine arbeits-medizinisch Begutachtung sein, die den Kriterien des RKI entspricht.
Solltest du mit einem entsprechenden Attest vom Präsenzinterricht befreit sein, bedeutet das nicht, dass du frei hast, sondern dir können andere Aufgaben zugeteilt werden.