Taufe BW

Hallo,

wir haben demnächst eine kleine Feier und kapieren diese komischen Regelungen nicht mehr. Bei der ausführenden Stelle wurde uns schon mal gesagt, dass das so in Ordnung geht. Einige andere Personen sind allerdings anderer Meinung. Vielleicht kann hier einer aufklären.

Anwesend wären

Eltern + Baby + Kleinkind = 4 Personen
Beide Großeltern = 4 Personen
Paten = 2 Personen
Eine weitere Person

Irgendwann hieß es mal, dass so kleine Kinder nicht gezählt werden.
Die einladende Familie wohnt quasi mit einem Großelternpaar zusammen.

Es wären also ohne die Kinder 9 Personen.

Habe hierzu auf verschiedenen Seiten immer andere Aussagen gefunden. Es ist wohl auch entscheidend, wer einlädt.

Wenn das Baby auf seine Feier einlädt, sind doch auch alle, bis auf die weitere Person, in gerader Linie verwandt.

Kann mir bitte mal jemand was dazu sagen.

Vielen Dank

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Ich würde beim KVR anrufen und nachfragen, ich arbeite in einem Hotel, trotz Teillockdown sind scheinbar manche Veranstaltung trotzdem noch erlaubt. Wenn ihr das OK vom KVR habt würde ich davon ausgehen daß es wirklich erlaubt ist, sonst würde ich denken das es nicht erlaubt ist weil es mehr wie 2 Haushalte sind, egal wie viel Kinder dabei sind.

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Die Taufe in der Kirche ist erlaubt, da darfst du sogar viel mehr Personen sein solange die Abstandsregel eingehalten wird.

Wenn dir die Feier erlaubt wird lass dir das schriftlich geben

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Hi,

na ja, die Treffen sollten sich eben zur Zeit auf max. 10 Personen und bzw. auf nur ZWEI Haushalte beschränken.

Das tut es in Eurem Fall aber nicht. Selbst wenn Du die einladende Familie und Großeltern als eine Einheit siehst, würde es offiziell nicht erlaubt sein momentan. Sind mehr als zwei Hausstände (einladende Famile inkl. Großeltern 1+Großeltern 2+Paten+Fremder Gast). Sind 4 Hausstände mind....

LG
Caro

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Hallo,

hier ein Auszug aus der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 01.11.2020:

§ 9 Ansammlungen

(1) Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich
1.in gerader Linie verwandt sind,
2.Geschwister und deren Nachkommen sind oder
3.höchstens zwei Haushalten angehören,

einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

Meiner Meinung nach ist es nicht erlaubt, da es mehr als zwei Haushalte sind.

LG

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Demnach ist es aber erlaubt. Kinder ab 6 Jahren zählen als Person und somit sind es neun. Lt.

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War noch nicht fertig 😉

Lt. Absatz 1 sind 10 Personen erlaubt.

Absatz 2 tritt nur in Kraft, wenn es mehr als 10 Personen sind.

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Ich glaube, die kirchliche Taufe und die private Feier müssen extra gesehen werden.
Ich zitiere von der Seite der Landesregierung BW:
"Wie viele Personen können an Gottesdiensten und vergleichbaren religiösen Veranstaltungen in Gebäuden teilnehmen?
Eine fixe Obergrenze besteht nicht. Die Personenzahl ist allerdings mit Blick auf die räumlichen Kapazitäten begrenzt, damit eine Umsetzung der Abstandsregel von 1,5 Metern von jeder Person zur nächsten sowohl während der Veranstaltung als auch beim Zugang und beim Verlassen der Veranstaltung ermöglicht wird. Weitere Voraussetzung ist, dass für die Veranstaltung ein vom Veranstalter zuvor erstelltes schriftliches Hygienekonzept besteht.
(Stand: 20. Oktober 2020)"

Ich würde mit dem Pfarrer besprechen, dass eine Namensliste eingereicht wird und die Hygieneregeln eingehalten werden.
Für die private Feier gelten die 10 Personen ohne Kleinkinder und die Verwandtschaft in gerader Linie, wo aber die Partner auch dazugehören! Klare Aussage unseres Ordnungsamts gegenüber einer Mama mit 4 Kindern wegen einer Geburtstagsfeier der Uroma.
LG Moni

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Danke schon mal für eure unterschiedlichen Meinungen.

Ich finde es einfach verwirrend mit den 10 Personen usw. oder zwei Haushalte. Für mich klingt das eigentlich so, als dürften es max. zehn Personen sein ODER zwei Haushalte.

Die kirchliche Sache ist geregelt. Da hieß es gleich, dass es kein Problem ist.

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Also 10 Leute aus 10 Haushalten geht wohl nicht. Aber, wer soll kontrollieren, ob da nun einer dabei ist, der in ungerader Linie verwandt ist. Sogar ein Rathausmitarbeiter, den ich viele Jahre kenne, sagte kürzlich "wenn doch die Leute nicht ständig wegen dem kleinsten Pups fragen würden, dann wäre das Telefon auch mal frei...." ;-)
Es geht ja um keine Riesenfeier - und wenn die Herrschaften die ganzen Verordnungen so verwirrend erstellen, braucht sich auch keiner wundern, wenn es der Normalbürger nicht mehr versteht.
Wünsche euch eine harmonische Feier :-)

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Da inzwischen alles total verworren ist, würde ich an deiner Stelle auch (wie schon geraten wurde) vor Ort nachfragen und es mir schriftlich geben lassen.

Es blickt doch kaum noch jemand durch.

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Die Paten sind doch nicht in gerader Linie verwandt! Gerade Linie heißt Eltern, Großeltern. Geschwister / Onkel und Tanten sind nicht geradlinig verwandt!
In eurer Liste wäre für mich mindestens ein Haushalt zu viel, wenn die Paten aus verschiedenen Haushalten kommen sogar zwei. Bei euch + Großeltern könnte man vielleicht ein Auge zudrücken mit "1 Haushalt", habe aber noch nie gehört wie streng das wirklich gehandhabt wird.
Dass Kinder nicht als Personen zählen habe ich auch noch nie gehört.

Dass es entweder zwei Haushalte ODER 10 Personen sein dürfen stimmt, jedoch nicht im November, da gilt §1a. In diesem sind nämlich auch die "seitenlinig" verwandten Geschwister ausgeschlossen!