Rechtsfrage

Es steht ja noch nicht fest welche Gruppe zuerst geimpft werden wird. Wir wohnen in einem sehr wenig belasteten Bundesland und mein Mann gehört zur Risikogruppe und ist zudem seit Corona in Therapie, da er dadurch eine Angststörung mit Panikattacken entwickelt hat. Er leidet sehr unter seiner Angst und weint oft. Wir leben seit Beginn der Pandemie ein sehr zurückgezogenes Leben, auch unser kleines Kind. Ich möchte für meinen Mann und vor allem auch mein Kind so schnell wie möglich wieder ein normales Leben. Wenn nun eine andere Gruppe zuerst geimpft werden wird, haben wir überlegt einen Eilantrag beim Gericht zu stellen, damit er auch schon geimpft werden kann. Wir wollen sicher niemandem den Platz wegnehmen, aber ich denke die Situation ist nicht mehr erträglich und bei uns in der Nähe ist bisher eher wenig los. Weiß jemand wie man so etwas macht und wie da der Ablauf wäre? Ich danke euch!

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Angststörungen und Belastungsdepressionen sind auch für Angehörige eine große Last und Belastungsprobe. Ihr solltet nicht all eure Hoffnungen in die Impfung stecken, denn die bedeutet nicht, dass es der Psyche deines Mannes von jetzt auf gleich wieder gut geht. Das ist ein langer Weg und ich spreche als Ehefrau eines Mannes mit dem gleichen Krankheitsbild aus Erfahrung.

Ich wünsche euch von ganzem Herzen, dass ihr Unterstützung und Hilfe habt und dass du durchhältst.

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Genau. Die Pandemie war nur der Auslöser für das, was wahrscheinlich schon lange in ihm schlummerte.
Er muss das aufarbeiten, sonst kommt es immer wieder.

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Es gibt noch nicht mal einen zugelassenen Impfstoff, woher soll dir denn jemand wirklich zuverlässig sagen können, ob so ein Antrag vor Gericht was bringen würde ?

Aber jetzt mal vom Gefühl her würde ich sagen, dass eure Chancen schlecht sind, jeder Risiko Patient bringt hat irgendein Argument.
Dass sich bei deinem Mann eine psychische Störung entwickelt hat, wird ihn vermutlich nicht schneller zum
Impfstoff bringen.

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Es geht da mehr so allgemein drum. Man kann doch für jede Sozialleistung einen Eilantrag bei Gericht stellen oder wie ist das? Ich habe so etwas schon mal gehört.

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Naja es wird davon abhängig sein, wie viele diese Impfung denn wirklich auch wollen.
Dann werden vermutlich Prioritäten Gruppen erstellt.
Weswegen ist dein Mann denn Risiko Patient ?

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Ich würde diese Frage dem behandelnden Arzt Deines Mannes stellen, wenn irgendjemand konstrutiv helfen kann, dass er und ihr schnell zu der Impfung kommt, dann er/sie.

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Ihr Lieben,

ich musste hier leider zwei Diskussionsstränge entfernen. Bitte achtet darauf, dass ihr die Beiträge anderer nicht mit Grundsatzdiskussionen schreddert.
Der TE und ihrem Mann wünsche ich alles Gute!

Viele Grüße,
Cleo vom URBIA-Team

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Hallo.

Auch durch die Impfung, wird sich der Zustand deines Mannes leider nicht ändern.
Dein Mann ist psyschich krank, er hat eine Angststörung.
Auch wenn es für uns logisch erscheint, mit einer impfung wird alles wieder gut...das tut es nicht.
Auch dein Mann glaubt ganz bestimmt daran und sein Ziel ist sicherlich die Impfung.
Die Angststörung hört aber damit nicht einfach auf.

Alles Gute

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Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Angsstörung nicht direkt verschwinden wird. Denke, das Problem sitzt tiefer oder umfassender... Wenn er geimpft wird, kommt mit Sicherheit eine neue Angst... Das muss man Ernst nehmen und sollte professionell behandelt werden...

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Ich antworte einfach direkt auf deine Frage, denn ich bin keine Psychologin und ob die Angststörung verschwinden wird, war ja auch nicht deine Frage... alle Antworten sind hier am Thema vorbei 🙄

Wenn ich mir im Moment so anschaue, weshalb Leute vor Gericht ziehen und jeder Pups irgendwie zu Wort kommt (Maskenverweigerung usw), denke ich, dass ihr gute Chancen haben werdet.
Vermute aber auch, dass euer Arzt da sicherlich auch was machen kann...

Bei der Lungenentzündung Impfung zB gibt es bei unserem Hausarzt Wartelisten und er entscheidet dann, mit neuen Dosen, wer von der Liste Priorität hat. Ich würde dieses Thema ziemlich bald bei eurem Arzt ansprechen. Sicherlich hat er bis dahin andere Ideen und Möglichkeiten, deinen Mann zu unterstützen 😊

Alles Gute euch!

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Ich wüsste nicht auf welcher Anspruchsgrundlage man das gerichtlich durchsetzten könnte. Da macht klagen tatsächlich keinen Sinn, man kann sich nicht ein Produkt „erklagen“ das verknappt ist.

Sprecht lieber frühzeitig mit eurem Hausarzt, damit der euch auf die Liste nach oben setzt wenn Impfstoff verfügbar ist. Bestimmt können Hausärzte ein Kontingent für Risikopatienten bekommen oder ihre Risikopatienten zur Impfung im Zentrum anmelden.

Alles gute.

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Bei uns stand erst gestern in der Zeitung, dass Hausärzte nicht impfen werden. Je nach Impfstoff muss dieser ja speziell gekühlt/behandelt werden. Wir bekommen ein Impfzentrum im Landkreis und zusätzlich werden noch drei mobile Impfteams unterwegs sein, voraussichtlich für die Pflegeeinrichtungen; hier ist man noch am Planen.
LG Moni

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Hier sind es auch Impfzentren, damit auch gewährleistet ist das wirklich erstmal Pflegekräfte und Ärzte geimpft werden und die wirklichen Risikopatienten.

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