Kürzere Absonderungszeit in welchen Ausnahmefällen möglich?

Hallo ihr lieben,

Kann mir jemand berichten in welchen Ausnahmefällen eine kürzere Absonderungszeit möglich ist? (Niedersächsische Quarantäne Verordnung)

Was ich gefunden habe:
(Die Absonderung endet gem. § 2 Abs.1 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann. Der zugehörige Test muss gem. § 2 Abs. 2 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung mindestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen sein.)

Kann man einfach so ab dem 5. Tag nach der Einreise einen Test machen lassen und wenn der negativ ausfällt, endet dann die Absonderung?? Verstehe ich das richtig?

Ich möchte wissen welche Ausnahmefälle vorliegen müssen.

Vielen Dank im
Voraus

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Wenn ich das richtig verstanden habe, Müssen keine bestimmten Ausnahmefälle vorliegen?

Ich hatte irgendwo etwas über Hochzeit/Todesfall in der Familie gelese.

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Kann mir jemand weiterhelfen?

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Hallo,
Ich kann dir von unseren Nachbarn berichten, die waren anfang November in Polen, weil sie da familie haben und mussten dann als sie zurück kamen sich nach 5 tagen testen lassen. Ich glaube, dass haben Sie selbst bezahlt. Dann haben Sie noch 2 Tage auf das Ergebnis gewartet, und seitdem dürfen Sie wieder arbeiten etc.
LG

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Vielen Dank für deine Antwort
Wir werden dann auch nach 5 Tagen einen Test machen lassen damit mein Mann wieder arbeiten gehen kann