Hallo Mitstreiter.
Quarantäne jagt Quarantäne. Nur eine Woche geöffnet ist die Kita schon wieder dicht.
Da erhalten wir ein nettes Schreiben der Leitung mit Lesebestätigung.
Das Schreiben enthält zwei Infoschreiben zur Kenntnisnahme.
Das erste Infoschreiben ist vom Gesundheitsamt. Stark zusammengefasst sagt es dies:
Ihr Kind, NUR IHR KIND, ist testberechtigt wenn:
- Krankheitssymptome vorliegen
- unvermeidbarer Kontakt vom Kind zur Risikogruppe besteht
Ihr Kind SOLLTE getestet werden, wenn Sie (Eltern) im medizinisch/pflegerischen oder erzieherischen Bereich mit Kontakt zu vielen Menschen arbeiten.
Das zweite Schreiben ist von einem ortsansässigen Doktor, der Covid-Tests durchführt. Zusammengefasst sagt Praxis Dr Xyz:
Wir testen Kinder NICHT wenn:
- SIE (Eltern) im medizinisch/pflegerischen oder erzieherischen Bereich mit Kontakt zu vielen Menschen arbeiten.
* Sie sollten sich selbst testen lassen und nicht ihre Kinder
- unvermeidbarer Kontakt vom Kind zur Risikogruppe besteht
* Einhaltung der Abstands- und Hygieberegeln ist hier sinvoller.
Aha, ja...Danke fĂĽr nichts.
Ich bin froh, dass die zweite Quarantäne uns nicht betrifft, da mein Kind seit der vorigen Schließung nicht in der Kita war und auf jeden Fall auch erstmal nicht mehr gehen wird. So ein Hickhack.
Allen irgendwie Betroffenen wĂĽnsche ich viel Kraft und starke Nerven.
Da pack ich mir an den Kopf 🤦‍♀️
Wie ist es denn bei euch geregelt wer für den Test zuständig ist wenn das Kind in Qurantäne ist.
Das Covid Zentrum hier z. B testet nur Selbstzahler, wenn du die Warnapp rot hast, K1 bist oder eine Ăśberweisung vom Arzt oder ein Schreiben vom Gesundheitsamt hast.
Hast du ein Schreiben vom Gesundheitsamt oder die Warnapp rot testen z. B keine niedergelassen Ă„rzte. Das hat was mit der Abrechnung zutun
Das kann ich dir gar nicht sagen, da ich noch nie einen Test angestrebt habe. Das, was ich von anderen Müttern höre, lässt mich schließen, dass es keine starre Regelung gibt.
Manche werden einfach auf Anfrage beim Kinderarzt getestet. Ich glaube, das entscheiden die Ă„rzte selber.
Mir stößt nur diese absolute Widersprüchlichkeit auf.
Wenn du ein behördliches Schreiben hast zahlt nicht krankenkasse nicht sondern über den Staat.
Es gibt schon eine klare Regelung. Aber wenn es um einen Test geht den du nur möchtest um zu wissen ob dein Kind erkrankt ist entscheidet der Kinderarzt ob es sinnvoll ist oder dein Arbeitgeber sagt dir ob getest werden muss. Gerade bei Angestellten im Altenheim ist es sehr sinnvoll das Kind auch ohne Symtome zu testen
Ist das eure Kinderarztpraxis oder irgendein anderer Arzt?
Im Zweifel wĂĽrde ich mich an das Schreiben vom Gesundheitsamt halten.
Bei der eigenen Kinderarztpraxis anfragen (wenn Bedarf besteht)
denen vorlesen, was das Gesundheitsamt mitteilt
und dann entscheiden..
Ggf. bei Bedarf mit dem Schreiben vom Gesundheitsamt bei einer Teststelle nachfragen.
Falls Elternteil im Gesundheitswesen: beim AG nachfragen und das intern klären. Wenn nicht sowieso autoamtisch getestet wird.
Das Schreiben des anderen Arztes wĂĽrde mich nicht interessieren.
Zur Kennntnis nehmen, wenn ihr dort Patienten seid.
Wegwerfen, wenn ihr auch sonst nichts damit zu tun habt.
Jede Praxis macht es hier eh anders. Daher halte ich mich an meine Arztpraxis bzw. die, wo mein Kind ist.
Bei Fachärzten frage ich im Zweifel telefonisch nach. Bei Kind mit Symptomen würde ich dort fragen, ob der Termin verschoben werden soll - oder Termin beibehalten, weil Kind nicht offiziell ist - ich also nicht offiziell Kontakt 1.
Die meisten sind echt froh, wenn ich kurz anrufe und sie telefonisch mitreden können.
Wir leben in einer kleinen Gemeinde. Der einzige örtliche Kinderarzt testet nicht, die drei Allgemeinmediziner behandeln wohl auch Kinder.
Das Schreiben geht mich persönlich nichts an. Theoretisch ja auch Niemand anderen, es besteht schließlich freie Arztwahl. Aber ein klein wenig Mitdenken der Kigaleitung hätte mich erfreut. Vollkommen unkommentiert so einen Nonsense weiterzugeben ist doch etwas lieblos.
Das Schreiben der Kita bezog sich auf ein Schreiben des Gesundheitsamtes. Unter den genannten Umständen bekommst du vom Gesundheitsamt einen Test (Abrechnung über ÖGD-Schein). Das Schreiben des Arztes bezieht sich auf die anderen Fälle, bei denen die Krankenkasse zahlt (Abrechnung über das Versichertenkärtchen).
Wie euch betrifft das nicht? Hast du das offizielle vom Gesundheitsamt aufgehoben bekommen?
Wir waren auch in der Zeit nicht in der Kita, mussten aber dennoch in Quarantäne bleiben. Niemand beim Gesundheitsamt war für die Aufhebung zu erreichen bzw. überhaupt zu sprechen.
Hier läuft es über die Veröffentlichung im(?) Amtsblatt, bzw wird der gesamte Kindergarten unter Quarantäne gestellt und wir bekommen diese Verfügung per Mail über die Kita weitergeleitet.
Während der ersten Quarantäne haben wir in der Kita angefragt, wie es aussieht, wenn das Kind nicht kommt, ob das vermerkt ist, damit man nicht in eine zukünftige Quarantäne muss.
Uns wurde gesagt, Nichtanwesenheit wird vermerkt und auch im ersten Durchlauf waren 4 Familien wg Nichtanwesenheit nicht betroffen.
Aber mal ganz ehrlich: Sollte uns wirklich eine Quarantäne trotz Nichtanwesenheit auferlegt werden, nur, weil unser Name in der Kita gelistet wird, lasse ich es gern drauf ankommen und würde mich daran mangels Rechtsgrundlage nicht halten. Irgendwo ist mit diesen massiven Grundrechtseingriffen auch mal Schluss.
War dein Kind nicht im Kindergarten und hatte keinen Kontakt zur Erzieherin ist das Kind keine Kontaktperson.
Gerade seit heute wird vom Gesundheitsamt genau darauf geachtet werd da war und wer nicht weil es ab heute bei Qurantäne vom Kind für einen Elternteil einen teil des Lohnes durch die Seuchenkasse gibt
Die Quarantäne hat uns alles gezeigt, was wir brauchen, um zu schätzen, was wir haben, und um uns in erster Linie um unsere Gesundheit und die Gesundheit unserer Lieben zu kümmern. Die Situation auf der Welt ist beeindruckend, die wirtschaftliche Situation vieler Länder steht kurz vor dem Zusammenbruch. Ich hoffe, bald endet alles und die ganze Welt wird sich an dieses Jahr als ein Jahr der Gesundheit und der Familie erinnern.
Sicher nicht.