Zweitwohnsitz- wie viele Haushalte?

Hallo,

mein Bruder lebt beruflich bedingt am anderen Ende Deutschlands, hat aber bei meinen Eltern nach wie vor seinen Zweitwohnsitz angemeldet. Da er viele Überstunden hatte, muss er dieses Jahr nicht mehr arbeiten, anschließend sind Betriensferien.

Er ist also seit dem Wochenende bei meinen Eltern (keine eigene Wohnung, er hat dort nur sein Zimmer) in seinem offiziellen Zweitwohnsitz und bleibt da bis Mitte Januar.

Zählen die dann jetzt als 1 oder 2 Haushalte??
Wenn nur der Erstwohnsitz betrachtet würde, wären sie schon 2 Haushalte - d.h. wir könnten sie bis Mitte Januar nicht besuchen 😱 (in Bayern überlegt Her Söder ja schon sehr laut, die Lockerung an Weihnachten zu kippen). Meine Eltern fahren nicht gern Auto, zu uns kommen wär also blöd- wenn dann müssten wir zu ihnen.

Momentan nehmen sie mir auch immer den Kleinen ab, wenn ich arbeiten muss, das würde dann ja auch plötzlich "illegal" sein??

Oder zählen Sie in der Konstellation doch als 1 Haushalt und alles ist halb so schlimm??

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Ich würde ihn nach den 5 Tagen Inkubationszeit zum Haushalt der Eltern zählen.

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Zwei Töchter eines ehem. Kollegen studieren auswärts und haben dort jeweils ein Zimmer (2 Städte) sind aber auch zuhause gemeldet. Beide werden ganz sicher über Weihnachten zuhause sein und nicht alleine in ihrer Studentenbude sitzen. (Baden-Württ). Wie ich die Familie kenne, wird auch die Oma dabei sein, die immer für die Familie da war.
5 Personen = 4 Haushalte?! Ich habe noch nichts von einer Zweitwohnungsregelung gelesen.
Nicht falsch verstehen, ich bin absolut gegen ungezügelte Saufpartys, aber ein Weihnachtsessen im direkten Familienkreis -nicht gerade in Sippenstärke- verbieten zu wollen, ist ziemlich **** und eher Utopie.
LG Moni

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Hi,

das ist doch die gleiche Anschrift wie von den Eltern, oder?

Dann würde ich sagen 1 Haushalt. Hat ja nur ein Zimmer dort.

Rein rechtlich weiß ich es natürlich aber nicht.

LG
Caro

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Der Zweitwohnsitz hat natürlich die gleiche Anschrift. Sein Erstwohnsitz, der auch im Perso steht aber nicht....

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Klar zählt das als ein Haushalt, sollen die ganzen anderswo lebenden Studenten zu Weihnachten etwa nicht zu ihren Familien kommen sondern alleine in den Studentenwohnheimen hocken?

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Der Sohn von Freunden studiert in Berlin und wollte jetzt über Weihnachten zu seinen Eltern, er hat da auch noch seinen Zweitwohnsitz. Die Eltern haben beim Ordnungsamt angerufen und da wurde ihnen gesagt das der Zweitwohnsitz nicht zählt und es somit mit Eltern, ihm und der Freundin 3 Haushalte sind und es nicht erlaubt ist. Im ersten Lockdown sind unsere Nachbarn 6 Wochen in ihre Zweitwohnung gefahren, da mussten sie auch Strafe zahlen weil es halt nicht der Erstwohnsitzt ist, sie sind durch das Nummernschild aufgefallen.
Ich fürchte auch da kocht wieder jeder sein eigenes Süppchen, ich würde vorsichtshalber beim Ordnungsamt nachfragen.

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Da müssen die Studenten mit evtl. auswärtigem Kennzeichen notfalls woanders parken ....oder Vatti muss aus der Garage raus, damit der Student drinne parken kann 😉 Die Mädels meiner Bekannten haben keine fremde Autonummer.....Glück gehabt 😎
Hoffentlich gibt es nicht zuviele "Blockwarte", die die Kinder verratzen, wenn sie die Eltern an Weihnachten besuchen 😢 Wir reden ja nicht von Sippentreffen.
LG

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Ich habe das Gefühl das sich immer mehr als Blockwart aufspielen, wir hatten das beim 1. Lockdown, ein Freund von uns hat über dem Winter bei uns gewohnt, für knapp 6 Monate, er war ganz offiziell angemeldet und hat hier ganz offiziell gearbeitet, irgendwer hat uns 3 Mal das Ordnungsamt geschickt 😔, das fand ich schon befremdlich und bei der WG ein paar Häuser weiter hat auch schon einige Male die Polizei kontrolliert ob da wirklich alles mit rechten Dingen zugeht ( dort wohnen 6 Studenten in einem Haus). Ich finde es armselig seine Nachbarn so anzuschwärzen.

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