Jemand aus Sachsen hier? (Brauche Hilfe bei den sächsischen Regeln)

Hallo zusammen :-)

Ich habe mal eine Frage. Dass Weihnachten (24.12.-26.12.) die Regeln gelockert sind, ist mir bekannt.
Wir wohnen in Bayern und meine Mama möchte über Weihnachten zu uns kommen. Sie wohnt in Sachsen.
Dürfte sie auch schon am 23.12. zu uns kommen? Hier in Bayern wäre das erlaubt, aber Sachsen hat andere Regeln und ich bin mir unsicher...

Kann mir jemand weiter helfen?

Lg Kiwutante 😊

1

Es gelten immer die Regeln wo man sich gerade aufhält.

Es spielt keine Rolle wo man herkommt. 👍🏻

2

Sie kommt mit dem Zug zu uns. Was ist dann, wenn sie im Zug kontrolliert wird und nach dem Grund ihrer Reise gefragt werden würde??

3

Gibt es in Sachsen eine ganztägige Ausgangssperre?

weitere Kommentare laden
4

Es gibt eine Ausgangssperre, aber Bewegungen mit Ziel von Besuchen im Rahmen des Erlaubten sind erlaubt. Auch der 15 km Radius gilt nur für Einkäufe und Bewegung und Sport im Freien.

5

Huhu,
ich lebe in Sachsen 😊

Wir dürfen das Haus verlassen zum Einkaufen, um zur Arbeit zu fahren, Arztbesuche oder andere Notwendigkeiten...

Die Lockerungen in der Weihnachtszeit gelten eigentlich erst ab dem 24.12.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass deiner Mama verboten wird zu euch zu fahren am 23.12.
Und sie reist ja allein oder? Und nicht mit einer 10 Köpfigen Familie im Schlepptau...

Ich war heute auf der Autobahn unterwegs bis nach Münchberg... und es waren viele unterwegs... Schweizer Kennzeichen, Bayerische Kennzeichen in Sachsen und Sächsische Kennzeichen in Bayern...
Ich denke nicht das die alle zur Arbeit wollen 🙈

Lg 😊

7

Wir haben heute auf der Autobahn zwischen Leipzig und Dresden tschechische, kroatische und slowakische Autos gesehen. Die arbeiten vermutlich auch nicht alle hier :-D

6

Nach meinem Kenntnisstand ist es nach wie vor nicht verboten, Landesgrenzen zu überqueren. Es wird nur dringend davon abgeraten, aber man darf es trotzdem. Das ist auch nicht an einen bestimmten Tag gebunden, die Regeln beziehen sich ja allein auf die Feiern. Es gibt auch keine ganztägige Ausgangssperre. Reisen müssen so geplant werden, dass Zug / Bus / Auto nicht nach Beginn der Sperrzeit ankommt (was sowohl in Bayern als auch in Sachsen zu bedenken ist, als bei Hin- und Rückreise). Das würde ich auch momentan sehr ernst nehmen, man muss im Einzelfall nachweisen, dass man Stau, Verspätung und ähnliches einkalkuliert hat und frühzeitig losgefahren ist.

Was die Regeln der Länder betrifft: Für die Fahrt gelten jeweils die Regeln ALLER Bundesländer, die man dabei durchquert. Kann als tricky werden :-D Für den Aufenthalt dann nur die des Bundeslandes, in dem man sich aufhält.

Ob die Reise als "triftig" gilt, ist sicher Auslegungssache. Von Sachsen bis Bayern ist es nicht so weit, dass das nicht am 24. zu schaffen wäre. Insofern hätte man wahrscheinlich im Falle einer Kontrolle bei einem sehr strengen Beamten ein Problem. Ich würde euch raten, die Hotline beim Sozialministerium anzurufen. Das haben wir im Frühling auch gemacht, weil absolut nicht mehr klar war, was in unserer speziellen Situation gilt. Da muss man nur momentan sehr geduldig und schnell sein, die sind naturgemäß momentan sehr überlastet. Aber dafür kann man sich danach auf etwas berufen, das fand ich damals ganz hilfreich.

11

Also meine Mama hat heut bei der Corona Hotline angerufen. Laut der darf sie nur vom 24.12.-26.12. zu uns kommen 🙄

12

Oha, auf der Internetseite steht es anders.

Auf Coronavirus.sachsen.de kannst du das aktuelle nachlesen.

Unter anderem steht dort

"Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem:

...

Treffen und Besuche mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis maximal fünf Personen bzw. anlässlich des Weihnachtsfestes mit bis vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden
Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis – zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

..."

Für diese Treffen ist keine 15-Kilometer-Begrenzung vorgesehen, die ist nur genannt für das Einkaufen und die sportliche Betätigung.

Allerdings hab jetzt auch noch mal die Allgemeinverfügung durchgelesen, da steht nichts drin von Verwandtenbesuchen außerhalb von Weihnachten. Da wiedersprechen sie sich selber irgendwie.

Meiner Meinung nach, darf ich jetzt leider nicht mehr zur Schwiegermutter fahren. Gut das ich das noch mal nachgelesen habe.