Treffen mit einer Person - Regel

Meine Frage mag dumm erscheinen, aber sie beschäftigt mich trotzdem und hat schon für Diskussionen innerhalb meiner Familie gesorgt: ich habe eine Freundin, sie ist Single. Laut neuer Verordnung dürfen mein Mann und ich sie zum Kaffee einladen, aber umgekehrt nicht 🤔? Habe ich das jetzt richtig verstanden? Was ist das für eine Logik? Könnte mich da jemand mal aufklären? DANKE🤗

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Ja so soll es wohl sein. Die Regel ist mehr als bescheuert.

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Ja das ist so 🙈

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Und ich darf gar niemanden mehr besuchen da ich ein 4 Wochen altes Baby habe und kinder diesmal auch zählen 🤨

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Ich habe 2 Kinder, eins davon ein Baby und werde auf diese Regel Pfeifen. Man muss nicht komplett vereinsamen.

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Solang ihr euch mit einer einzelnen Person trefft, ist es erlaubt. Aber ne andere Mami mit Baby Nicht. Und Eltern auch nur getrennt

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Es gibt schon lange keine Logik mehr. Wenn ihr deine Freundin besucht, wird bestimmt keine Polizei eine Hausdurchsuchung machen. 😀

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Das stimmt nicht!

Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Egal ob zuhause, bei der einzelnen Person oder im Wald.

Das Wort „Haushalt“ bezieht sich doch nicht auf seine eigene Wohnung.
Haushalt sind alle im aushalt lebende Personen,

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So würde ich es auch interpretieren wenn da nicht noch was genaueres definiert wird.

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Hieße aber, Oma und Opa dürften nicht zusammen ihre Enkel besuchen

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Liebe TE,

mir fällt jetzt mal ein sehr extremes Beispiel ein: Man geht als Tochter mit Kind (sagen wir mal Kleinkind, keine andersweitige Betreuungsmöglichkeit vorhanden) zur seinen pflegebedürftigen Eltern, um denen zu helfen. Und was soll ich sagen, dass ist nicht erlaubt.

https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/kontaktbeschraenkung-dreikoepfige-familie-duerfte-nicht-gemeinsam-die-grosseltern-besuchen-1589655.html
<<<Und pflegebedürftige Eltern dürften nur von einem nicht zum Hausstand gehörenden Angehörigen besucht werden. Für private Zusammenkünfte gelte „ein Hausstand und eine weitere Person“.<<<

Das würde zwar wohl nicht kontrolliert werden. Aber ich denke in den Superhotspots könnte das anders sein.

Ich halte mich an die Corona-Regeln. Aber wenn ich so etwas lese, dass man sich immer weniger um pflegebedürftige Angehörige kümmern kann, dann Klar, dann muss ich ich als Tochter im obigen Beispiel eben auf die Pflege und Betreuung meiner Eltern verzichten und einen Pflegedienst engagieren. Ganz ehrlich, geht´s noch, bei dem Pflegenotstand bekommt man nicht so schnell einen Pflegedienst. Und ganz ehrlich, da pfeif ich auf die
1 Personen-Regelung. Pflegebedürftige Eltern brauchen Hilfe Punkt.

LG nachdenkliches Hinzwife

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Da stimme ich dir in allen Punkten zu. Es ist unglaublich!!!!

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Hallo Kantenball,

genau so ist es. Bei pflegebedürftigen Angehörigen finde ich das schon fast fahrlässig und sehr egoistisch gedacht. Unfassbar was pflegenden Angehörigen zugemutet wird, sich nicht mehr richtig um alte Eltern zu kümmern. Manchmal geht Pflege auch nur zu zweit, besonders wenn man ein schwergewichtiges Elternteil nicht alleine aus dem Bett bekommt. Hier wurde nicht über den Tellerand gesehen. Ich pflege übrigens selber. Mein behinderter Sohn wohnt zum Glück noch zu Hause.

LG eines fassungslosen Hinzwife

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Also für NRW steht es jetzt fest:
Ein Haushalt darf eine Person empfangen aber zuzüglich der von dieser Person zu betreuenden Kinder. Heißt: Man darf seine Eltern besuchen und seine Kinder mitnehmen.