"Kindkrankschein" wenn keine andere Möglichkeit vorhanden

Wir spielen hier alle möglichen Szenarien für die nächsten Wochen durch, uA auch die Variante mit den Kindkrank-Tagen.
Wir haben bisher noch nie so einen Schein genutzt, nicht mal als das Kind wirklich krank war. Da wäre es aber logisch gewesen, man geht zum Arzt, Kind ist krank, man bekommt den Schein....halt das normale Procedere.
Aber um diese Tage jetzt für die Betreuung zu nutzen muß ich doch nicht wirklich zum Arzt, oder? Was hat er denn damit zu tun? Ich soll mit meinem gesunden Kind die Arbeitszeit meines Kinderarztes verschwenden? Das stößt mir jetzt etwas bitter auf oder ist (hoffentlich)für diesen "besonderen" Anlaß ein besonderes Procedere vorgesehen? Zumal ich ja bestimmt nicht die Einzige bin, die diesen Schein braucht.

Bitte klärt mich auf. Danke.
#winke

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Oha, habe gerade den anderen Beitrag zu dem Thema gesehen....meiner ist also überflüssig und kann gerne gelöscht werden.
#sorry

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Hi. Ich würde sehen das ich mich selbst krank schreiben lasse. Dann bekommst du dein Geld nämlich weiter wie bisher. Aber Achtung es gibt eine 6 Wochenfrist bzgl. der gleichen Krankheit.
Wenn dein AG nicht im Arbeitsvertrag die Kindkranktage ausgeschlossen hat, kannst du davon auch ein paar nutzen. Dann zahlt der AG dein Gehalt normal weiter. Bekommst du aber das Geld von der Krankenkasse, dann ist es meistens weniger und du musst es nochmal in der Steuererklärung angeben und das unterliegt der Progression... Vg

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Aus welchem Grund sollte sie sich krank schreiben lassen? Welcher Arzt sollte die AU-Bescheinigung ausstellen?

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Es gibt immer irgend einen Weg. Also wg einem starken Schnupfen, Husten bekommt man doch schon schnell eine AU zur Zeit. Man muss ja nicht einmal zwingend zum Arzt. Also wenn man einen Weg finden will gibt es den.