Ein Elternteil systemrelevant, das andere im HO

Hallo Forum!

Eine kurze Frage an diejenigen, die es auch betrifft:

Wir leben in MV, mein Mann ist Lehrer und hat Präsenzpflicht in der Schule, ich arbeite im HO für ein Pharmaunternehmen.

Unser Sohn hat demnach Anspruch auf Notbetreuung (laut Regelung in MV) und nimmt diese auch in Anspruch, von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr, dann hole ich ihn ab und arbeite am Abend weiter.

Ich wundere mich jedoch warum ich keinerlei Nachweis darüber erbringen musste, dass ich im HO arbeite bzw überhaupt einen Job habe.
Mein Mann musste nur eine vom AG ausgefüllte Unabkömmlichkeitsbescheinigung abgeben sowie wir eine Selbsterklärung dass keine Beaufsichtigung möglich ist.

Bedeutet das theoretisch nicht, dass hier ein Elternteil gar nicht mal zwingend arbeiten muss, da ja theoretisch der Nachweis eines Elternteils, systemrelevant zu sein, reicht?
Das wäre doch ziemlich ungerecht Eltern gegenüber, die beide arbeiten, jedoch nicht systemrelevant, und das Kind so nicht in die Notbetreuung geben können?

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Mit der Selbsterklärung bestätigst du doch alles.. klar könnte man lügen, aber das hat eben uU Konsequenzen.

Eure Möglichkeit ist streng genommen auch ungerecht ggü. Eltern die beide arbeiten, aber nicht systemrelevant. Denn das Pensum was neben der Kinderbetreuung zu leisten ist, wird eben nicht berücksichtigt.

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Ja, es ist ungerecht. Aber andererseits, welche Regelung ist wirklich am besten?

In BaWü haben wir eine für arbeitende Eltern sehr gerechte Regelung. Hier dürfen alle Kinder in die Notbetreuung, sobald beide Elternteile (im Falle Alleinerziehend ein Elternteil) arbeiten und die Kinder nicht anderweitig betreut werden können. Es ist hier auch egal, ob man von Zuhause oder Vorort arbeitet.
Großes Problem bei dieser Regelung ist, dass manche Kindergärten eine Auslastung von fast 90% haben. In dem Fall könnte man den Kindergarten auch offen lassen.

Ich bin der Meinung, dass es bei einer Notbetreuung wirklich gerecht machen kann.

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*nicht gerecht machen kann

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Und dann kommen noch die Kinder dazu, deren Eltern sich beim (kinder)arzt ein Attest besorgen um so Anspruch auf Betreuung zu haben und am Ende bleibt nur eine handvoll Kinder zu Hause... 😏 so hab ich es hoer zumindest häufiger schon gehört

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Wir sind in Niedersachsen.
Mein Mann arbeitet als Rettungssanitäter und im Impfzentrum, ich arbeite nur zwei Tage die Woche und jedes zweite WE.
Theoretisch hätten wir Anspruch auf Notbetreuung.

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In NRW darf jedes Kind in die Kita. Wir haben Pandemiebetreuung d.h. Es liegt im Ermessen der Eltern das Kind zu bringen mit dem Appell wenn machbar das Kind zu Hause zu lassen.
Lediglich 10 Std die Woche wurde die Betreuungszeit reduziert.

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hier in Hessen ebenso.
Ob Betreuungszeiten eingeschränkt sind, hängt von den Räumlichkeiten und der personellen Aufstellung der Kitas ab.