Mein Mann ist in Gruppe 3 Impfberechtigt wegen einer Autoimmunerkrankung und chronischer Darmerkrankung.
weiter im Text für berechtigte in Gruppe 3:
"Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben"
wo setzt man da das Komma, das da fehlt? -- ich bin eine Kontaktperson einer der vorgenannten Erkrankungen, mein Mann ist eben nicht über 60, ich auch nicht über 60.
Bin ich berechtigt, oder nicht? Als Kontaktperson eines Chronisch kranken Mannes mitte Vierzig? Da hört mein Deutsch echt auf.....
Beamtendeutsch. - Bin ich berechtigt?
Ja, du bist die enge Kontaktperson des chronisch Kranken.
Nicht wenn er nicht pflegebedürftig ist!
aber seien Impfberechtigung ist doch gar nicht an eine Pflegestufe gekoppelt? --Er hat einfach die Krankheit und laut Absatz ist er imfpberechtigt.
Naja ... soll mein Arzt einfach einen Zettel schreiben und mich wiegen, - ich habe nämlich einen BMI von 32 ... notfalls muss eben das als Berechtigung herhalten.
Nur wenn er eine Pflegestufe hat, also Pflegestufe ist die erste Bedigungen,
über 60 ODER Vorerkrankung die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss
Also "Pflegestufe und dabei nicht in einem Pflegeheim" um genau zu sein, aber das ist er ja wohl nicht.
Es gibt keine Pflegestufen mehr!
wo hast du denn genau DIESE Formulierung her?
Im Bundesanzeiger, also der offiziellen Veröffentlichung des Gesetzes steht es etwas anders und daraus geht klar hervor, dass es um eine pflegebedürftige Person gehen muss.
Bundesregierung
Offizielle Seite
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940
wie gesagt. Direkt im Gesetz ist es noch etwas deutlicher formuliert, aber es ist definitiv gemeint, dass die Person pflegebedürftig ist.
Da geht's um einen pflegegrad, den wir dein Mann wohl kaum haben.
Bei uns z. B meine Oma hat pflegegrad 3 und sie lebt bei uns in der Wohnung.
Mein Mann und ich pflegen sie.
Also kann sie uns beide dafür angeben.
Auch wenn jemand noch alleine lebt, aber einen pflegegrad hat, kann diese Person 2 enge Personen auswählen, die sie z. B beim Haushalt, Pflege oder ähnliches unterstützt.
Und diese Personen müssen eben über 60 sein.
Eigentlich fällt der Punkt auch schon in Gruppe 2, bei uns in Niedersachsen aufjedenfall.
Hallo,
genau darüber habe ich mich gestern beim Gesundheitsamt erkundigt.
Dein Mann muss mindestens Pflegestufe 1 haben. Dann kann er bis zu 2 Personen als "Pfleger" benennen, die sich dann registrieren können und einen Impftermin bekommen, wenn Euer Impfzentrum über genügend Impfstoff verfügt. Beim Termin musst Du dann einen Nachweis über die Pflegestufe mitbringen sowie das Schreiben, in dem Dich Dein Mann als Pflegerin benennt.
LG
Elsa01
Hey!
Nein, du bist nicht berechtigt.
Ich gehöre auch zu Gruppe 3, aber es darf kein Partner mitgeimpft werden.
Das gilt nur für Menschen, deren Partner über 70 ist oder einen Pflegegrad 4 bis 5 hat. Da mein Mann seine Oma (Stufe4) mitversorgt, wird er geimpft. Aber nicht meinetwegen.
Liebe Grüße
Schoko
Pflegegrad 4 bis 5 war die Auskunft meines Arztes, bei dem ich versucht habe, meinen Mann auf die Liste zu setzen.
Hi,
der erste Punkt ist:
pflegebedürftig = die Person deren Kontakt du bist muss einen Pflegegrad haben.
UND
Der zweite:
Sie lebt nicht in einer Einrichtung und ist über 60 Jahre alt
ODER
hat eine der genannten Vorerkrankungen.
Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Punkt 1 ist gesetzt und es muss dazu noch mindestens ein Faktor von Punkt zwei dazukommen.
Grüße
Hi,
Guck mal bei der Süddeutschen- Projekte. Wann sind sie dran. Da gibt’s einen Impfbot und man kann sich durchklicken. Und unter Kontaktperson kann man auswaählen, was derjenige hat. Demnach wärst du Prio 3.
Hast du dich schon registriert? Da sind im Zweifel die gleichen Fragen dabei.
Mitnehmen musst du im Zweifel ein Schreiben deines Mannes, dass du sein Kontakt bist. Und irgendwas, dass deinem Mann die Erkrankung bescheinigt. Aber das braucht dein Mann ja eh.
Viele Grüße
Nachtrag:
Google hat mir noch einen Link vom Landkreis Augsburg gebracht: wann gilt welcher Nachweis?
Da steht bzgl. Impfung von Kontaktpersonen, wenn kein Pflegegrad vorhanden ist, dann benötigt man eine Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch einen Arzt oder Gutachten der Krankenkasse.
Ich finde das auch nicht wirklich nachvollziehbar. An deiner Stelle würde ich versuchen bei der Hotline anzurufen, so habe ich es gemacht.
Meine Mutter hat MS, und war in der 2. Gruppe priorisieren- sie hat allerdings auch einen pflegegrad. Sie darf zwei Personen benennen die sie pflegen, und das sind ich und mein Vater. Ich wohne direkt nebenan und helfe tatsächlich auch aus- sie sitzt im Rollstuhl.
Der Mann von der Impfhotline wusste auch nicht so genau was so gefordert ist....hat mich aber auf die Liste gesetzt. Morgen ist der Termin. Ich nehme das Pflegegutachten von meiner Mutter mit (bin dort erwähnt), die Bescheinigung vom Arzt über die impfprorisierung und so ne Bestätigung die ich im Internet gefunden habe die meine Mutter unterzeichnen musste das ich eine der zwei Kontakte bin.
So ganz sicher bin ich mir nicht ob das nun klappt....
Ich werde berichten.
P.s. - ich würde mich durchaus listen und es versuchen. Nach allem was ich so mitbekommen habe wird im Impfzentrum nicht gerade streng kontrolliert. Mein Papa hat den Impfstoff als erste Kontakt Person vor zwei Wochen bekommen- die haben gar nichts kontrolliert. Er musste weder Bestätigung meiner Mutter vorzeigen noch sonstwas. Vom Alter wäre er nicht dran, er ist erst Mitte 60.
Eine Nachbarin hat mit ihrem Alter geschummelt..sich zehn Jahre älter gemacht und registriert. Die ist auch geimpft worden im Zentrum. Die Impfen da zügig ihre Termine durch und haben gar nicht die Zeit genau zu prüfen ob auch wirklich eine Berechtigung vorliegt. Und am Ende des Tages wollen die ihren Impfstoff verimpfen, ohne Verzögerung.
Also Probier es. Viel Erfolg.