Impfberechtigung Kontaktperson pflegendbedürftiger Person

Kann mir jemand weiterhelfen ? In Bawü können jetzt auch 2 Kontaktpersonen eines pflegebedürftigen Angehörigen impfen lassen. Entweder muss die zu pflegende Person älter als 70 Jahre sein oder eine aufgelistete Erkrankung haben.
Mein Vater wird nächstes Jahr 70 hat aber eine Bescheinigung vom diabetologen dass er Typ 1 Diabetiker ist mit komplikationen ( dies wird auf der Auflistung aufgeführt )Er bekommt von mir viel Unterstützung hat aber natürlich keinen Pflegegrad - aufgrund des häufigen unterzuckers ... bin ich aber Notfallkontakt nr. 1
Reicht das aus ?
Lg

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Bei einem Freund hat es gereicht, dass er Kontakt zu seinem Vater hat, der Ü70 ist.
Er pflegt ihn auch nicht, hat aber ja Umgang mit ihm.

Auch BW.

Ich würde sagen,dass du nun impfberechtigt bist

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Das wäre ja mega - ich war mir nur net sicher wo Pflege anfängt ... sie braucht definitiv alle zwei Tage meine Unterstützung... in Zeiten wo sie täglich in den unterzucker rauscht muss ich mehrmals täglich vorbei. Aber als pflegender Angehöriger hab ich mich da bisher nicht gesehen.

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Wieso "sie" ? Ich dachte, es geht um deinen Vater ?

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Nein, da müsstest du ihn schon pflegen.

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Sie pflegt ihn doch.

Aber Anonym in Grau darf man alles.

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Ok, bei uns geht das nicht. Aber das ist wahrscheinlich auch wieder Bundesland abhängig.
Ich bin Gruppe 3 und stehe jetzt beim Hausarzt auf der Liste, mal gucken ob ich noch einen Code bekomme vom Impfzentrum

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In BW reicht das

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Auch BW, aber ich musste das Pflegegutachten, in dem ich eingetragen bin, vorlegen und dazu das Schreiben, das meine Mutter unterschreiben musste. Das ist wohl von Landkreis zu Landkreis anders.

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Den Nachweis über den PG brauchte man wohl nur bis zum 07.04. Jetzt benötigt man nur noch das unterschriebene Schreiben und eine Ausweiskopie.

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Mein Mann hat nur die Impfung bekommen weil er Pflegender angehöriger ist. ER musste zeigen das er eingetragen ist... NRW

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Hast du dir das Formular dazu angeschaut? Man könnte meinen, die Verantwortlichen in BW möchten unbedingt so viele Impfberechtigte wie nur möglich.
Ausfüllen und los geht es.

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Wir mussten den Pflegegrad nachweisen, einer Freundin wurde die Prio 2 verweigert da Pflegegrad beantragt aber nicht genehmigt.
Allerdings Bayern.

Schau mal hier

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Impfbescheinigung_Kontaktpersonen-pflegebeduerftigeP.pdf

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Hallo
Also in Nrw würde es ohne Pflegegrad nicht gehen

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Bei meinem Vater das gleiche. Diabetis mellitus mit Komplikationen so wie es auf dem Formular steht. Ich schauen jeden Tag nach ihm, Pflege ihn aber nicht.
Es hat das von ihm ausgefülltes Formular gereicht und ich wurde gestern geimpft. Ich komme aus BW.

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Super - ich hab jetzt mal meinem Hausarzt geschrieben.

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Hallo,

es reicht aus, wenn du Kontaktperson bist. Pflegen musst du dazu nicht. Allerdings wird dein Vater erst nächstes Jahr 70. Du bist erst berechtigt, wenn er 70 ist. Ist er jetzt noch 69 hast du schlechte Karten.

LG

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Ich sehe gerade, dass es in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Hier in Thüringen hat bei meiner Freundin eine Ausweiskopie der Mutter gereicht, wo nachgewiesen ist, dass diese über 70 ist und mit der zu impfenden Person in einem Haushalt lebt.

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Ja wird er erst nächstes Jahr aber das steht 70 oder eine der geleisteten Erkrankungen. Da er Typ 1 Diabetiker ist fällt er darunter. Da seine bauspeicheldrüse hin und wieder aber seltsamerweise Insulin produziert fällt er regelmäßig in den unterzucker und muss von mir mit dem Notfallpen eine Zuckerlösung bekommen.